Der Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch – bekannt auch als «Grüner Teppich» oder «Swissmilk Green» – ist ab dem 1. Januar 2024 für die gesamte Schweizer Milchproduktion, den Handel und die Verarbeitung obligatorisch.
Der Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch wurde am 1. September 2019 eingeführt. Im Handel werden die Produkte als «swissmilk Green» gekennzeichnet, eine geschützte Kennzeichnung im Besitz der Branchenorganisation BO Milch.
Für «swissmilk green» müssen die Milchproduzenten (also die LandwirtInnen) 10 Grundanforderungen sowie 2 Zusatzanforderungen erfüllen. Dafür erhalten die Milchproduzenten einen Nachhaltigkeitszuschlag von 3 Rappen pro Kilo Molkereimilch im A-Segment, die den Standard erfüllt. Die Verarbeiter wiederum müssen einen Nachhaltigkeitsnachweis erbringen.
Die 10 Anforderungen
- RAUS oder BTS oder Bundesprogramm Weidebeitrag
- Jede Kuh hat einen Namen
- Kälber mindestens 21 Tage auf dem Betrieb
- Mindestens zweimal täglich melken
- Ausstellungsreglement ASR einhalten
- Keine trächtige Kuh schlachten
- Sorgfalt beim Medikamenteneinsatz
- ÖLN einhalten
- Gentechfreie Fütterung
- Kein Palmöl, kein Palmfett in der Fütterung
Auswahl für die 2 Zusatzanforderungen
- RAUS und BTS
- Komplementärmedizinische Methoden anwenden
- Soziale Absicherung nachweisen
- Anerkannter Lehrbetrieb
- Weiterbildung
- Öffentlichkeitsarbeit auf dem Betrieb
Kompensationsmöglichkeiten für Betriebe ohne BTS, RAUS oder Weidebeitrag
Damit ab 1. Januar 2024 nur noch Schweizer Milch mit dem Nachhaltigkeitsstandard «Swissmilk Green» gehandelt und verarbeitet wird, hat der Vorstand der Branchenorganisation BO Milch gleichwertige Kompensationsmöglichkeiten für diejenigen Betriebe geschaffen, denen weder die Tierwohlbeiträge BTS und RAUS oder das Bundesprogramm Weidebeitrag möglich ist.
Diese Kompensation beinhaltet insbesondere sehr hohe Anforderungen für die Tiergesundheit oder eine Sömmerung auf der Alp. Für ältere Betriebsleitende oder Betriebe, die ein Bauprojekt am Laufen haben, wird zudem eine Übergangsfrist geschaffen.
Kompensationsmöglichkeiten
Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh
Der Milchproduktionsbetrieb verpflichtet sich jährlich, zusammen mit dem Bestandestierarzt, den Check zum Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh durchzuführen. Der Beleg für den ersten Check ist, vom Betriebsleiter und vom Bestandestierarzt unterschrieben, bis spätestens Ende Dezember 2023 bei der BO Milch einzureichen. Zudem erhalten die Milchkühe dieser Betriebe während der Vegetationsperiode monatlich 26 Mal Zugang zu einem Auslauf. Während der Winterfütterungsperiode erhalten sie mindestens 30- Mal Auslauf, wobei sie gemäss Tierschutzverordnung höchstens zwei Wochen ohne Auslauf bleiben dürfen.
Sömmerung
Die Milchkühe werden jedes Jahr während mindestens 80 Tage gesömmert (Sömmerungsbetrieb gemäss TVD). Befinden sich die Kühe nicht auf der Alp, erhalten sie im Winter monatlich 13 Mal Zugang zu einer Auslauffläche, im Sommer sind es monatlich 26 Mal.
Wiesenfläche pro Kuh zur Frischverfütterung
Pro Kuh werden mindestens 8 Aren Wiesenfläche zur Frischverfütterung genutzt (Eingrasen oder Weide). Zudem erhalten die Milchkühe im Winter monatlich 13 Mal und im Sommer monatlich 26 Mal Zugang zu einem Auslauf.
Betriebe, die eine der Kompensationen wählen, registrieren sich bis Ende Dezember 2023 per Selbstdeklaration bei dbmilch.ch. Sie sind dann für den «Grünen Teppich» angemeldet und haben ab dem Folgemonat Anrecht auf den Nachhaltigkeitszuschlag. Für die Kompensation «Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh» gilt dies erst, wenn der erforderliche Nachweis bei der BO Milch eingegangen ist.
Die Branchenorganisation BO Milch will den «Grünen Teppich» weiter ausgerollen
Der Vorstand der Branchenorganisation BO Milch hat bereits über eine Weiterentwicklung der Anforderungen für den «Grünen Teppich» diskutiert. Die ersten vorliegenden Vorschläge fanden nach langer Diskussion noch keine Mehrheit. Sie bilden aber die Basis für weitergehende Arbeiten für eine zweite Phase «Grüner Teppich».
Eine Richtpreisfestsetzung für Molkereimilch des A-Segments war für das zweite Quartal nicht nötig. Der Vorstand hatte den Richtpreis bereits im November 2022 bis Ende Juni 2023 auf 81 Rp. festgesetzt. Der Vorstand hat im Weiteren einstimmig den Verein Berner Milchproduzenten Cremo VBMC als neues Mitglied bei der BO Milch aufgenommen.