Die AP 22+ sei vom Parlament auf ein Minipaket eingedampft, mit Fokus auf wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen – so die Analyse von BauernZeitungs-Redaktorin Jil Schuller.

Dazu passt, dass das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024 Änderungen beinhaltet, welche das Portemonnaie der Schweizer LandwirtInnen betreffen. Einige dieser Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft, andere hingegen erst per 2027 oder 2028.

Erstmalig gewährt der Bund ab 2025 Prämienverbilligungen von 30 Prozent für die Versicherung gegen Frost- und Trockenheitsrisiken. Das soll dazu beitragen, dass LandwirtInnen Versicherungslösungen gegen die zunehmenden Wetterextreme nutzen.

Die Beiträge gehen zwar direkt an den Versicherer – doch die Schweizer Hagel schreibt, sie profitiere nicht von der Unterstützung, diese werde direkt an die LandwirtInnen weitergegeben. Die Prämienverbilligung gilt für Flächen innerhalb der Schweiz und ist auf einen Zeitraum von insgesamt acht Jahren befristet.

Investitionskredite für landwirtschaftliche Nutzflächen

Angepasst wird per 1. Januar 2025 die Strukturverbesserungsverordnung. Neu ist, dass es eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für einzelbetriebliche Massnahmen braucht. Ziel sei, Überinvestitionen zu vermeiden. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung fordert, dass die getätigte Investition mindestens innert 30 Jahren amortisiert ist. Für kleine Projekte können die Kantone jedoch auf eine vertiefte Prüfung der Finanzierung, Tragbarkeit und Wirtschaftlichkeit verzichten.

Der Kauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen kann neu mit einem Investitionskredit finanziert werden. Ebenfalls im Rahmen der Strukturverbesserungsverordnung geschieht die Unterstützung des Kaufs von Maschinen und Fahrzeugen zur Förderung einer besonders umweltfreundlichen Produktion. Der Bund hofft, dass (gezogene oder selbstfahrende) Roboter zur Unkrautbekämpfung dazu beitragen, dass weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Auch Traktoren mit Elektromotor werden unterstützt; dabei gelten auch landwirtschaftliche Transporter und Zweiachsmäher (Hanggeräteträger) als Traktoren.

Pflicht zum Versicherungsschutz tritt 2027 in Kraft

Zu den sozialen Massnahmen gehört, dass ab 2027 ein Versicherungsschutz für regelmässig auf dem Betrieb mitarbeitende EhepartnerInnen eine Voraussetzung dafür ist, dass es Direktzahlungen gibt. Betroffen davon sind rund 4400 Betriebe. Der Schutz muss die Risiken Invalidität und Todesfall und den Verdienstausfall wegen Krankheit und Unfall abdecken.