Nachdem die Wirtschafts-Kommission des Nationalrates WAK-N am 19. Oktober 2021 einen indirekten Gegenvorschlag von Nationalrat Kilian Baumann (Grüne, BE) und einer Kommissions-Minderheit ablehnte, beantragte Baumann einen Rückweisungsantrag für das Geschäft der Massentierhaltungs-Initiative MTI.

DossierZwei Muttersauen mit ihren Ferkeln in einem Gruppensäugestall.Volksinitiative 2022Massentierhaltungs-Initiative MTIDonnerstag, 28. Oktober 2021 Tags darauf, am 20. Oktober 2021, lancierten Baumann, der Schweizer Tierschutz STS und die Kleinbauern-Vereinigung den Rückweisungsantrag auch in den Medien. Unterstützt wird dieser Antrag auf der Kampagnen-Plattform campax.org von einer Petition «Keine Verweigerungshaltung, sondern Tierwohl verbessern», die in drei Tagen knapp 4000 Menschen unterzeichnet haben.

Der Antrag von Nationalrat Kilian Baumann ist jedoch gemäss Recherchen des Fachmagazins für die Schweizer Landwirtschaft «die grüne» eine sinnlose Profilierungs-Aktion, weil dieser aufgrund des Parlamentsgesetzes nur behandelt werden kann, wenn in Bundes-Bern ein «Wunder» geschieht.

Welche Behandlungsfristen gelten für die Massentierhaltungs-Initiative MTI?

Der demokratische Prozess einer Volksinitiative ist genau definiert – und er ist komplex. Wir haben deshalb den bisherigen Ablauf der Massentierhaltungs-Initiative MTI festgehalten und mit den noch anstehenden Beandlungsfristen ergänzt:

  1. Am 17. September 2019 wurde die Massentierhaltungs-Initiative MTI mit über 100'000 beglaubigten Unterschriften eingereicht, mit welcher die Bundesverfassung geändert würde.
  2. Am 19. Mai 2021 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Massentierhaltungs-Initiative zuhanden des Parlamentes: Er lehnt die MTI ab und stellt ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Dieser wird später den Stimmbürger gleichzeitig mit der Initiative zur Abstimmung vorgelegt.
  3. Am 6. September 2021 und 19. Oktober 2021 befasste sich die vorberatende Wirtschafts-Kommission des Nationalrates WAK-N mit der Massentierhaltungs-Initiative. Die WAK-N empfiehlt dem Nationalrat mit deutlicher Mehrheit, die MTI abzulehnen (14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen der SP-Nationalräte, weil der zuständige SP-Bundesrat Alain Berset die MTI ablehnt).
  4. Ebenso empfiehlt die WAK-N, den direkten Gegenentwurf des Bundesrates abzulehnen (14 zu 10 Stimmen). Dieser sei «fragwürdig, weil er dem Ziel des Bundesrats entgegenläuft, die Ammoniak-Emissionen zu reduzieren, und ausserdem primär auf die Rindviehhalter fokussiert.»
  5. Ebenso beantragt die WAK-N, den indirekten Gegenvorschlag der Kommissions-Minderheit unter Baumann abzulehnen (14 zu 10 Stimmen). Ein solcher würde in Kraft treten, wenn die Initiative abgelehnt wird – aber nur auf Gesetzesstufe, ohne die Verfassung zu ändern.
  6. Nationalrat Kilian Baumann und die Kommissions-Minderheit beantragten daraufhin am 19. Oktober 2021 in der WAK-N einen Rückweisungsantrag für das ganze Geschäft.

    Wieso kommt Kilian Baumann mit seinem Minderheitsantrag für einen indirekten Gegenvorschlag zu spät?

  7. Tags darauf, am 20. Oktober 2021, lancierten Kilian Baumann, der Schweizer Tierschutz STS und die Kleinbauern-Vereinigung den Rückweisungsantrag auch in den Medien.
  8. Voraussichtlich am 14. Dezember 2021 wird der Nationalrat die Minderheitsanträge während seiner Wintersession behandeln.
  9. Am 13./14. Januar oder 3. Februar 2022 wird sich die vorberatende Wirtschafts-Kommission des Ständerates WAK-S mit der Massentierhaltungs-Initiative und den Minderheitsanträgen befassen.
  10. Am 28. Februar bis 18. März 2022 wird der Ständerat die Massentierhaltungs-Initiative in der Frühjahrs-Session beraten.
  11. Bis zum 28. Mai 2022 muss die Bundesversammlung über die Abstimmungsempfehlungen ihrer beiden vorbereitenden Wirtschafts-Kommissionen WAK-N und WAK-S beschliessen.
  12. Am 25. September 2022 oder spätestens 27. November 2022 müsste die Abstimmung über die Massentierhaltungs-Initiative MTI stattfinden.

Wieso ist der indirekte Gegenvorschlag von Kilian Baumann verfahrensrechtlich praktisch unmöglich?

Der von Nationalrat Kilian Baumann, dem Schweizer Tierschutz STS und der Kleinbauern-Vereinigung auch in den Medien und mit einer Petition auf der Kampagnen-Plattform campax.org lancierte Rückweisungsantrag für die Massentierhaltungs-Initiative MTI kommt zu spät.

Dessen Umsetzung ist nur noch möglich, wenn sich das Parlament nicht an den Ablauf gemäss Parlamentsgesetz und Vernehmlassungsgesetz hält. Dies bestätigte die Bundeskanzlei auf unsere Anfrage. Die WAK-N müsste gleich mehrere Dinge schaffen, die im bekanntermassen behäbigen Bundes-Bern unter die Kategorie «Wunder» fallen:

  • Zwischen Wintersession 2021 und Frühjahrsession 2022 eine parlamentarische Initiative einreichen.
  • Die Zustimmung der WAK-S einholen.
  • Einen Erlassentwurf fertig ausarbeiten, der in der Frühjahrsession vom Nationalrat in der Gesamtabstimmung angenommen wird.

Die WAK-N könnte aber keine Vernehmlassung dazu durchführen (so wie es das Parlamentsgesetz und das Vernehmlassungsgesetz verlangen). Und dem Bundesrat könnte kaum mehr Zeit für eine Stellungnahme gewährt werden (so wie es das Parlamentsgesetz verlangt).
 
Sollte die WAK-S der parlamentarischen Initiative nicht zustimmen – was so gut wie sicher ist – könnte die WAK-N keinen Erlassentwurf ausarbeiten und somit keine Fristverlängerung beantragen.

Der Nationalrat müsste im Frühjahr eine Abstimmungsempfehlung verabschieden und – falls er gemäss Mehrheit der WAK-N nicht auf den direkten Gegenentwurf eintritt – müsste sich auch der Ständerat in der gleichen Session mit der Volksinitiative und dem direkten Gegenentwurf des Bundesrats befassen. Entwürfe zu Verfassungsänderungen und nicht dringlichen Bundesgesetzen werden in der Regel aber nicht in der gleichen Session von beiden Räten erstmals beraten.

Zusammengefasst: Der von Nationalrat Kilian Baumann, dem Schweizer Tierschutz STS und der Kleinbauern-Vereinigung lancierte Rückweisungsantrag für die Massentierhaltungs-Initiative MTI kann aus verfahrenstechnischen Gründen gar nicht behandelt werden. Die Aktion ist damit eine sinnlose Profilierungs-Aktion.

Die Behandlungsfristen für Volksinitiativen

Für Volksinitiativen gilt ein strenger Zeitplan, die sogenannte Behandlungsfrist: Eine formell zustande gekommene Volksinitiative muss der Bundesrat innerhalb eines Jahres beraten. Schlägt der Bundesrat einen direkten Gegenentwurf zur Initiative vor, kann er seine Behandlungsfrist auf eineinhalb Jahre verlängern.

Danach müssen Nationalrat und Ständerat die Volksinitiative, einen eventuellen direkten Gegenentwurf und indirekte Gegenvorschläge in ihren vorberatenden Kommissionen und im jeweiligen Rat beraten.

Spätestens 30 Monate nach der Einreichung einer Volksinitiative muss die Bundesversammlung (d.h. beide Räte) beschliessen, ob sie diese den Stimmbürgern zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt. Wenn einer der beiden Räte einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative annimmt, verlängert sich diese Behandlungsfrist auf 42 Monate.

Innert 10 Monaten nach der Schlussabstimmung der beiden Räte muss der Bundesrat die Volksinitiative den Stimmbürgern zur Abstimmung vorlegen.

Was ist der Unterschied zwischen direktem Gegenentwurf und indirektem Gegenvorschlag?

Beim direkten Gegenentwurf schlagen der Bundesrat oder das Parlament als Antwort auf die Initiative einen anderen Verfassungsartikel vor. Zieht das Initiativkomitee die Initiative nicht zurück, so gelangt der direkte Gegenentwurf gleichzeitig mit der Initiative zur Abstimmung.

Beim indirekten Gegenvorschlag schlägt das Parlament  anstelle einer Verfassungsänderung eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz vor. Der indirekte Gegenvorschlag erlaubt es den Behörden, auf das Anliegen der Initiative einzugehen, ohne die Verfassung zu ändern. Zieht das Initiativkomitee die Initiative nicht zurück, so tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.