Die vorberatende Wirtschaftskommission WAK-N empfiehlt dem Nationalrat die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» und den direkten Gegenentwurf des Bundesrates abzulehnen.
Die WAK-N hat sich am 6. September 2021unter anderem mit einer Anhörung der Interessengruppen erstmals mit der Massentierhaltungs-Initiative MTI befasst und nach einer inhaltlichen Beratung am 18./19. Oktober 2021 ihre Stimmempfehlung für die Debatte in der Wintersession vom 29. November bis 17. Dezember 2021 abgegeben.
Der Entscheid der WAK-N gegen die Massentierhaltungs-Initiative MTI fiel deutlicher aus als die Ablehnung des direkten und des indirekten Gegenvorschlages:
- 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen: WAK-N empfiehlt die Massentierhaltungs-Initiative zur Ablehnung
- 14 zu 10 Stimmen: WAK-N beantragt, auf den direkten Gegenentwurf des Bundesrates nicht einzutreten
- 14 zu 10 Stimmen: WAK-N beantragt, keinen indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesstufe auszuarbeiten
Die WAK-N lehnt den direkten Gegenentwurf und einen indirekten Gegenentwurf ab
Eine Kommissions-Minderheit sieht gemäss der WAK-N-Medienmitteilung im direkten Gegenentwurf des Bundesrates «einen pragmatischen Vorschlag zur Verbesserung des Tierwohls». Dieser wurde aber genauso abgelehnt wie der Vorschlag, einen indirekten Gegenentwurf zur Initiative auf Gesetzesstufe auszuarbeiten.
Der direkte Gegenentwurf des Bundesrats kommt gleichzeitig mit der MTI zur Abstimmung. Aus Sicht der WAK-N ist er aber fragwürdig, weil er dem Ziel des Bundesrats widerspricht, die Ammoniak-Emissionen zu reduzieren, und ausserdem primär auf die Rindvieh-HalterInnen fokussiert. Der Bundesrat möchte zum Beispiel eine Ausnahmeregelung für Mastpoulets, was von den Initianten besonders kritisiert wird.
Ein indirekter Gegenentwurf würde es ermöglichen, das Anliegen einer besseren Nutztierhaltung in der Schweiz ohne eine Änderung der Verfassung auf Gesetzesstufe aufzunehmen. Er wäre in Kraft getreten, wenn die MTI an der Urne scheitert. Eine Kommissions-Minderheit will deshalb einen indirekten Gegenvorschlag zur Stärkung von BTS und RAUS als neuen Kompromiss in den Nationalrat tragen.
Die Massentierhaltungs-Initiative MTI schafft neue Probleme und mehr Bürokratie
Die Massentierhaltungs-Initiative MTI will die sogenannte «Massentierhaltung» in der Schweiz verbieten (siehe unser Editorial «In der Schweiz gibt es keine Massentierhaltung») und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen.
Die MTI will unter anderem in der Bundesverfassung Vorgaben verankern, «die mindestens den Anforderungen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen». Damit würden erstmals die Vorgaben einer privaten Organisation (Bio Suisse) auf Ebene der Verfassung festgehalten.
Die Massentierhaltungs-Initiative sei zudem mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar und schaffe einen grossen administrativen Aufwand. Die WAK-N weist insbesondere darauf hin, «dass die Schweiz bereits heute das weltweit strengste Tierschutzgesetz und einzigartig tiefe Vorgaben bezüglich der Tierhöchstbestände pro Betrieb kennt».
Die Abstimmung über die Massentierhaltungs-Initiative MTI findet im Herbst 2022 oder spätestens im Frühling 2023 statt. Der genaue Termin hängt von der Behandlung im Parlament ab (siehe: «Wann wird über die Massentierhaltungsinitiative MTI abgestimmt?»).
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates WAK-N
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates WAK-N ist eine von insgesamt neun ständigenSachbereichskommissionenvon Nationalrat und Ständerat.
Die WAK-N zählt 25 Kommissionssitze, die proportional auf die Fraktionen verteilt und vom jeweiligen Ratsbüro für vier Jahre (also eine Legislaturperiode) gewählt werden. Die Kommissions-PräsidentInnen und VizepräsidentInnen werden für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist nicht möglich.
Als Sachbereichskommission hat die WAK-N die Aufgabe, zuhanden des Nationalrates sachkundige, beschlussreife und mehrheitsfähige Lösungsvorschläge auszuarbeiten.