Auch die Schweizer Bevölkerung wächst und pro Sekunde verschwindet ein Quadratmeter landwirtschaftliche Nutzfläche. Zudem ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zunehmend unter Beschuss.In Zukunft müssen wir also die Flächenproduktivität erhöhen, ohne zusätzliche Belastung der Umwelt. Eine Möglichkeit, dem entgegenzu wirken, ist die Permakultur.

Die HAFL befasst sich seit einigen Jahren intensiv mit Permakultur und Agroforst. Neben Inputs in der Lehre und dem Aufbau einer Wissens- und Beratungsplattform (zusammen mit dem Verein Permakultur Landwirtschaft) hat die HAFL ein vom BLW und der Stiftung «Sur-La-Croix» finanziertes Projekt mit Permakultur-Pilotbetrieben.

Auf elf Praxisbetrieben, die Permakultur auf Teilflächen ihres Betriebes oder den ganzen Betrieb nach Permakulturprinzipien bewirtschaften, wird untersucht, wie hoch die Flächenproduktivität ist, wie sich die Bodenfruchtbarkeit und die Laufkäfer (als wichtiger Bioindikator) entwickeln.

Ebenfalls wird die Wirtschaftlichkeit als wichtiger Faktor der Nachhaltigkeit der Betriebe untersucht. Dies ist gerade in der Schweiz eine wichtige Grösse, da die Handarbeit teuer istund Permakultur mehr Handarbeit verlangt. Die ersten Ergebnisse sindvielversprechend.

 

 

 StandPunkt von Hans Balmer, Verein Permakultur-Landwirtschaft:

Nachhaltiges Gesamtsystem [IMG 2]

Die Permakultur ist ein besonders nachhaltiges Produktionssystem, mit dem die Bodenfruchtbarkeit regeneriert und die Biodiversität mit vielfältigen Mischkulturen gefördert wird. Permakultur kann überdies als Inbegriff der standortangepassten und ressourceneffizienten Lebensmittelproduktion betrachtet werden (z.B. keine Futterproduktion auf Ackerflächen), wie sie gemäss Art. 104a der Bundesverfassung zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit gefördert werden soll.

Dank dem im Jahr 2020 eingeführten Flächencode 725 für Permakultur als Spezialkultur haben auch Kleinbetriebe mit wenigen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche eine wirtschaftliche Betriebsgrundlage. Es ist daher zu bedauern, dass nach wie vor kleine Höfe aus dem Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts entlassen und damit für eine landwirtschaftsfremde Nutzung freigegeben werden. Für viele engagierte LandwirtInnen, die solche Höfe suchen, werden diese dann meistens unerschwinglich.