Wer haftet eigentlich, wenn bei einem Tiertransport ein Unfall passiert? Tiere sind als Teil des Landwirtschaftsinventars zwar in der Grunddeckung der Mobiliarversicherung gegen Feuer-, Elementar- und Diebstahlrisiken zum Marktwert versichert.

Doch das Unfallrisiko muss separat mitversichert werden. Eine Tierunfallversicherung übernimmt zwar Behandlungskosten und zahlt bei Notschlachtungen eine Entschädigung. Doch Transporte sind in der Regel nur dann gedeckt, wenn der Besitzer selbst die Tiere fährt oder dies unentgeltlich tut.

DossierHof-ManagementVersicherungenMittwoch, 30. November 2022 Zwar braucht es keine Bewilligung, um Transporte auszuführen, erklärt Thomas Hauri von der Agrisano Stiftung in Brugg: «Denn die Haftpflicht läuft immer über das Zugfahrzeug.» Dessen Lenker ist auch dafür verantwortlich, welche Nutzlast er mit seinem Fahrzeug überhaupt ziehen darf.

Der Inhaber des Anhängers entscheidet selber, ob er für den Anhänger eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung abschliessen will, obligatorisch ist weder das eine noch das andere. Gesetzlich gesehen ist deshalb für den Anhänger keine Versicherung obligatorisch.

Viele Versicherer bieten gemäss Thomas Hauri in der Betriebssachversicherung als prämienfreie Zusatzleistung eine «beschränkte Transportversicherung» an. Bei der Emmental sind beispielsweise bei einem Transportschaden bis zu 10 000 Franken eigene und fremde Güter (inklusive lebende Tiere) versichert.

Die Haftung für Beschädigung der Güter beim Transport versichern

Eine Transportversicherung kann jedoch sinnvoll sein, wenn ein Landwirt als «Frachtführer» gegen Vergütung Transporte von Sachen übernimmt. Die Haftung für Verlust, Untergang und Beschädigung des Gutes oder bei Verspätung ist im Obligationenrecht (OR Art. 447 ff) geregelt. Diese Haftung lässt sich versichern.

Auf Anfrage erklärt Cornelia Birch, Mediensprecherin der Zurich, dass Zurich zwar solche Frachtführerhaftpflicht-Versicherungen anbietet – jedoch nicht für den Transport von lebenden Tieren. Zusätzlich absichern können sich die Eigentümer der Waren und/oder der Tiere sich mit einer Warentransportversicherung.

Bei einem Unfall wird die Haftung geprüft

Wer für andere zum Beispiel Getreide transportiert, geht damit ein gewisses Risiko ein: Denn bestehen keine vertraglichen Abmachungen, haftet der Frachtführer gemäss Gesetz. Die Haftung muss zwar in jedem Schadenfall geprüft werden – beruht sie auf Umständen, die er nicht abwenden konnte, haftet er möglicherweise nicht.

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Der Schaden bleibt also beim Besitzer des Getreides – ausser, dieser hat eine eigenen Warentransportversicherung gegen Verlust und Beschädigung des transportierten Gutes.

Fazit: Es ist kompliziert. Und wer regelmässig Waren oder Tiere transportiert, tut gut daran, mit seinem Versicherungsexperten das Gespräch zu suchen und sich eingehend beraten zu lassen.

 

Voll- oder Teilkasko-Versicherung?

Bei Motorfahrzeugen deckt die Teilkasko-Versicherung Schäden durch Feuer/Elementarereignisse, Wasser, Diebstahl und Glasbruch (in der Regel ohne Scheinwerfer- und Blinkergläser). Es gibt jedoch Versicherer mit Produkten, bei denen Scheinwerfer oder Blinkergläser mitversichert sind oder mitversichert werden können. Dies muss individuell geprüft werden. Gedeckt sind ebenfalls Schneerutschschäden, Schäden durch Kollisionen mit Tieren und Vandalismus.

Eine Vollkasko-Versicherung deckt zusätzlich Schäden, die durch Unfälle entstehen. Dazu gehören Selbstunfälle ebenso wie Zusammenstösse mit anderen Fahrzeugen. Diese Versicherung empfiehlt sich, wenn landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge in schwierigem Gelände unterwegs sind oder bei ungeübten FahrerInnen. Für geleaste Fahrzeuge ist Vollkasko Pflicht, bei neuen Fahrzeugen (bis 7 Jahre) empfehlenswert.

Je nach Traktor und Region ist Vollkasko auch bei älteren Fahrzeugen (bis 20 Jahre) sinnvoll, obwohl ab dem siebten Jahr auch mit einer Vollkasko-Versicherung nur noch der Zeitwert vergütet wird.

Bei zwei bis drei Traktoren ist es eine Überlegung wert, statt einer Teilkasko-Versicherung die Traktoren in die Betriebs-Sachversicherung einzuschliessen.

Quelle: Agrisano