Renata Bürki unterrichtet am Inforama und gibt den Kurs «Willkommen auf dem Bauernhof» mit der Spezialisierung Gastronomie. Sie weist darauf hin, dass die Gastgewerbegesetze und -verordnungen kantonal geregelt seien. Ein Fähigkeitsausweis für Gastronomie sei (in den meisten Kantonen) die Basis, um überhaupt eine Betriebsbewilligung zu bekommen.

Diese erteilt zum Beispiel im Kanton Bern das Regierungsstatthalteramt. Im Kanton Bern etwa ist ein Wirtepatent (Fähigkeitsausweis) nötig. Einige andere Berufe erlauben es ebenfalls, Gäste zu bewirten: zum Beispiel Bäuerin mit Fachausweis.

Gastronomie in der Landwirtschaft ist zonenfremd

Doch bevor jemand in der Scheune Tische aufstellt und sich auf einen Zusatzverdienst freut, kommt die Raumplanung ins Spiel. Denn grundsätzlich ist ein gastronomisches Angebot in der Landwirtschaft nicht zonenkonform und braucht eine Ausnahmebewilligung.

Geregelt ist dies im Raumplanungsgesetz und der Raumplanungsverordnung (Art 24b RPG und Art. 40 RPV). Gastronomie gilt als «nicht landwirtschaftlicher Nebenbetrieb» und muss einen engen sachlichen Zusammenhang mit der Landwirtschaft haben. Um die Ausnahmebewilligung zu erhalten, muss der Betrieb ein landwirtschaftliches Gewerbe sein.

Wer sich davon nicht beeindrucken lässt, muss sich bewusst sein, dass alle, die mit Lebensmitteln arbeiten, das Lebensmittelgesetz beachten müssen. Neben dem Einhalten von Hygieneregeln schreibt das Gesetz zum Beispiel die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln vor, dies als Teil der Selbstkontrolle.

Den Anlass gut planen und seriös kalkulieren

Renata Bürki rät zu guter Arbeitsplanung: «Wer Leute bewirten will, kann das nicht nebenbei erledigen.» Klar sei für sie, dass die rechtlichen Bedingungen von Anfang an eingehalten werden müssen.

In ihren Kursen gibt sie ein Formular ab, das neben dem Telefon liegen kann, wenn jemand mit möglichen Kunden telefoniert. Vermerkt werden darauf nicht nur Datum und Zeit des Anlasses, sondern auch Essensgewohnheiten und die Abrechnungsmethode.

Viele Unterlagen bei den landwirtschaftlichen Schulen

Merkblätter und Kurse rund um Anlässe gibt es zum einen bei den landwirtschaftlichen Schulen. So kann zum Beispiel am Inforama das Modul «Gastronomie» des Kurses «Willkommen auf dem Bauernhof» besucht werden.

Wer einen 1.-August-Brunch veranstalten möchte, findet auf der Bauernportal-Website nicht nur Anmeldeformulare, sondern auch eine ausführliche Anleitung zur Selbstkontrolle mit diversen Checklisten sowie Vorlagen für Flyer und weitere Hilfsmittel.