Kurz & bündig - Mit Videoüberwachung lässt sich die Diebstahlquote senken. - Das Datenschutzgesetz regelt, was erlaubt ist. - Wer seinen Hofladen mit einer Videokamera überwacht, darf die Bilder nicht an Unbeteiligte weitergeben. - Nur die Polizei darf Taschen oder Personen durchsuchen. Wer seinen Hofladen mit einer Videokamera überwacht, muss dies klar kennzeichnen. «Das kommt bei Kundinnen und Kunden eigentlich…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 5 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo des Fachmagazins «die grüne» kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.