Kurz & bündig - Mit Videoüberwachung lässt sich die Diebstahlquote senken. - Das Datenschutzgesetz regelt, was erlaubt ist. - Wer seinen Hofladen mit einer Videokamera überwacht, darf die Bilder nicht an Unbeteiligte weitergeben. - Nur die Polizei darf Taschen oder Personen durchsuchen. Wer seinen Hofladen mit einer Videokamera überwacht, muss dies klar kennzeichnen. «Das kommt bei Kundinnen und Kunden eigentlich…
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