Der Schweizer Bauernverband SBV fordert einen sinnvollen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der Umweltverbände. Und die anstehende Revision des Raumplanungsgesetzes soll den rechtlichen Rahmen schaffen, damit die Landwirtschaft innovativ und unternehmerisch sein kann.

«Wir Bauern und Bäuerinnen sind Teil der Lösung für die Versorgungsprobleme, mit denen wir zur Zeit kämpfen», erklärte Bauernpräsident Markus Ritter an der Neujahrs-Medienkonferenz des SBV in Gerzensee BE . «Aber damit wir mithelfen können, müssen wir zeitgemässe Infrastrukturen und Gebäude erstellen können.»

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Von modernen Landwirtschafts-Gebäuden profitieren gemäss Markus Ritter alle:

  • Die Tiere können in grösseren Ställen mit mehr Licht, Luft und Bewegungsraum leben
  • Die Bauernfamilien erzielen dank effizienterem Arbeiten ein besseres Einkommen
  • Die KonsumentInnen erhält einheimische Lebensmittel zu bezahlbaren Preisen

Was fordert die Landschaftsinitiative der Umweltverbände?

Schon 2007 wurde eine erste Landschaftsinitiative gestartet. Diese wurde vom Initiativkomitee 2012 zu Gunsten des indirekten Gegenvorschlags (Revision Raumplanungsgesetz) bedingt zurückgezogen und im April 2013 nach Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes definitiv zurückgezogen.

Die am 8. September 2020 eingereichte neue Landschaftsinitiative (Eidgenössische Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft») ist gemäss den Initianten «eine Antwort auf den Bauboom ausserhalb der Bauzone, die bisherigen Initiativen befassten sich mit dem Bauen innerhalb der Bauzonen».

Die neue Landschaftsinitiative fordert nun, die Revision des Raumplanungsartikels in der schweizerischen Bundesverfassung verankern. Die Landschaftsinitiative will eine Trennung von Baugebiet und Nichtbauzone erreichen mit dem Ziel, die bebaute Fläche ausserhalb der Bauzonen einzufrieren.

Der Initiativ-Text der neuen Landschaftsinitiative

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 75c Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet

1 Bund und Kantone stellen die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet sicher.

2 Sie sorgen dafür, dass im Nichtbaugebiet die Zahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche nicht zunehmen. Insbesondere gelten die folgenden Grundsätze:
    a. Neue Bauten und Anlagen müssen nötig für die Landwirtschaft sein oder aus anderen gewichtigen Gründen standortgebunden sein.
    b. Landwirtschaftliche Ökonomiebauten dürfen nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden.
    c. Zweckänderungen von Bauten zu landwirtschaftsfremden gewerblichen Nutzungen sind nicht zulässig.

3 Bestehende nicht landwirtschaftlich genutzte Bauten im Nichtbaugebiet dürfen nicht wesentlich vergrössert werden. Ihr Ersatz durch Neubauten ist nur zulässig, wenn sie durch höhere Gewalt zerstört worden sind.

4 Ausnahmen von Absatz 2 Buchstaben b und c sind zulässig, wenn dies der Erhaltung schutzwürdiger Bauten und deren Umgebung dient. Ausnahmen von Absatz 3 sind zulässig, wenn dies zu einer wesentlichen Verbesserung der örtlichen Gesamtsituation bezüglich Natur, Landschaft und Baukultur führt.

5 Das Gesetz regelt die Berichterstattung der Kantone über den Vollzug der Bestimmungen dieses Artikels.

Mit der Landschaftsinitiative könnten viele Schweizer Landwirte nicht mehr wirtschaftlich arbeiten

Dem Schweizer Bauernverband SBV geht dies entschieden zu weit. Der Dachverband der 49'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe befürchtet, dass mit der Landschaftsinitiative viele Landwirte nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können.

Der Bauernverband plädiert deshalb für einen sinnvollen indirekten Gegenvorschlag und setzt auf die Revision des Raumplanungsgesetzes, wie SBV-Direktor Martin Rufer an einer Medienkonferenz in Gerzensee BE erklärte, «denn ohne zeitgemässe Gebäude gibt es keine zeitgemässe Landwirtschaft».

Das Hauptanliegen des Schweizer Bauernverbandes bei der anstehenden Revision des Raumplanungsgesetzes sei, dass die Bauflächen in den Landwirtschaftszonen nicht plafoniert werden. Somit sollen auch weiterhin neue Gebäude in diesem Zonentyp möglich sein. Nur so könne die Schweizer Landwirtschaft innovativ und unternehmerisch bleiben.

«Mit den gestiegenen Anforderungen an den Tierschutz sind für die gleiche Anzahl Tiere grössere und zeitgemässe Ställe nötig», erklärte der Landwirt Michael Balsiger am Beispiel seines neuen Boxenlaufstall für 40 Milchkühe in Gerzensee BE, wo die Medienkonferenz des Schweizer Bauernverbandes stattfand. Solche Ställe könnten nur erstellt werden, wenn die Gebäudefläche in der Landwirtschaftszone nicht begrenzt werde.

Zudem sei es für die Bauernbetriebe wichtig, die Gebäude nahe an den Kulturen und Tieren erstellen zu können. So blieben die Geruchs- oder Lärm-Immissionen weiter weg von der Wohnbevölkerung, welche in den Siedlungsgebieten lebt.

Gebäude für Direktvermarktung und Agrotourismus sollen unkompliziert gebaut werden können

Ein weiteres Anliegen der Landwirtschaft ist die Nutzung von Gebäuden für Hofläden für die Direktvermarktung. Gemäss Anne Challandes, Präsidentin des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes SBLV, werden rund 7 Prozent des Gesamtertrages der Schweizer Landwirtschaft von 11 Milliarden Franken in der Direktvermarktung erzielt. Diese sei damit ein wichtiges Standbein vieler Schweizer Bauernfamilien.

Die Diretvermarktung der Bauernfamilien könne aber nur mit dem Detailhandel mithalten, «wenn auch künftig Bauten wie ein Kartoffellager oder Apfellager und der Hofladen auf einem Landwirtschaftsbetrieb gebaut werden können». Dies müsse weiterhin unkompliziert möglich sein.

Ausserdem müssten agrotouristische Angebote künftig ebenfalls als zonenkonform gelten. Diese stellen gemäss Anne Challandes insbesondere für kleinere Betriebe eine dringend benötigte ergänzende Einkommensquelle dar.

«Fokus digital: Raumplanung» vom Schweizer Bauernverband SBV

Mit der neuen Online-Publikation «Fokus digital: Raumplanung» zeigt der Schweizer Bauernverband SBV anhand von typischen Beispielen, welche Art von Gebäuden die Schweizer Landwirtschaft der Zukunft braucht. Dabei wird auch aufgezeigt, wie die Rahmenbedingungen für das landwirtschaftliche Bauen verbessert werden können.