In der meisten Schweizer Kantonen ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch. Linda Zampieri, Mediensprecherin der Gebäudeversicherung Bern GVB, erklärt, dass im Kanton Bern alle Gebäude, die einen Versicherungswert von mehr als 25'000 Franken obligatorisch bei der GVB gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sind. Dazu gehören auch die Einrichtungen wie Türen, Fenster, Kochherd oder die Güllegrube. Nicht versichert sind jedoch Anlagen wie etwa eine Melkmaschine.

Damit der tatsächliche Wert des Gebäudes versichert ist, empfiehlt die GVB alle 15 Jahre eine Gebäudeschätzung. Diese ist kostenlos und verhindert eine Unterversicherung.

Gebäude sind versichert gegen Schäden durch Feuer, Rauch und Naturgefahren

Die obligatorische Grundversicherung im Kanton Bern deckt Schäden ab, die durch Feuer, Rauch, Blitzschlag oder Naturgefahren wie Sturm, Hochwasser oder Hagel verursacht werden. Bei Feuerschäden gibt es keinen Selbstbehalt. Bei Elementarschäden beträgt dieser 10 Prozent der Schadensumme (mindestens 100 Franken, maximal 1000 Franken pro Gebäude/Ereignis).

Die Prämie wird auf Basis von Faktoren wie Bauart oder Gebäudekategorie berechnet. Ist ein Gebäude einer erhöhten Schadengefahr ausgesetzt, wird ein Prämienzuschlag erhoben.

Als Beispiel nennt Linda Zampieriein nicht massives Bauernhaus mit einer Versicherungssumme von 2 Millionen Franken. Die Prämienberechnung erfolgt so:

Grundprämie inkl. Präventionsanteil: 2 000 000.– × 0,66 ‰ = 1320.–

Risikozuschlag Nutzung (Bauernhaus): 2 000 000.– × 0,8 ‰ = 1600.–

Jahresprämie inkl. 5 % Stempelsteuer = 2920.–

Wer sich weiter absichern möchte, kann Zusatzversicherungen abschliessen. Für LandwirtInnen mit Photovoltaik kann zum Beispiel die Versicherung «GVB Solar» der GVB Privatversicherungen AG, einer Tochtergesellschaft der GVB, interessant sein: Diese deckt nicht nur den entstandenen Schaden, sondern auch einen Teil des Ertragsausfalls.

Brandschutzvorschriften sind je nach Kanton unterschiedlich

Linda Zampieri erklärt, dass die Brandschutzvorschriften in der Schweiz durch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen definiert werden.

Im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben im Kanton Bern orientiere sich die GVB an diesen Vorschriften und dem Merkblatt «Tourismus in der Landwirtschaft». Um die Aufsicht über den Brandschutz in landwirtschaftlichen Gebäuden kümmern sich mit wenigen Ausnahmen die Gemeinden.

Zu beachten gibt es beispielsweise, dass Wohnungen und Wirtschaftsteil brandabschnittsmässig unterteilt sind. Ställe mit einer Grundfläche von mehr als 200 m2 müssen mindestens zwei Ausgänge haben, um die Nutztiere zu evakuieren.

Dazu kommen die – bekannten – Vorschriften rund um die Lagerung von Heu sowie die Anweisung, Stroh nur im Freien zu häckseln und zerkleinertes Futter- und Streugut nach der Verarbeitung mindestens 24 Stunden im Freien zwischenzulagern.

Gebäudeversicherungen in der Schweiz

In der Schweiz arbeiten 18 kantonale Gebäudeversicherungen zusammen und versichern 1,9 Millionen Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. Das entspricht einem Versicherungskapital von 2000 Mrd Franken (70 % aller Gebäudewert in der Schweiz).

Ob eine Gebäudeversicherung obligatorisch ist, entscheiden die jeweiligen Kantone. In den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis ist eine Gebäudeversicherung nicht obligatorisch. Eine Ausnahme bildet der Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell Innerrhoden. Alle Gebäudeeigentümer sind dort bei der Gebäudeassekuranz des Bezirkes Oberegg grundversichert.

In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch, sie wird aber nicht über eine kantonale Gebäudeversicherung abgeschlossen, sondern bei einer Privatversicherung mit dem entsprechenden Versicherungsprodukten.

Was tun im Brandfall?

Sobald ein Feuer entdeckt wird:
- Sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 118 alarmieren.
- Versuchen, Tiere in Sicherheit zu bringen, ohne sich selber zu gefährden.
- Brennt der Stall bereits? Nicht mehr ins Gebäude gehen!
- Dem Einsatzleiter der Feuerwehr vor Ort zur Verfügung stehen.

Tier verhalten sich unterschiedlich:
- Schweine wollen den vertrauten Stall nicht verlassen oder rennen zurück.
- Rinder wollen die vertraute Umgebung nicht verlassen oder kehren in den Stall zurück. Werden sie regelmässig auf die Weide getrieben, können eher zum Verlassen des brennenden Stalls bewegt werden.
- Brennt ein Geflügelstall, sind die Tiere häufig nicht mehr zu retten.

Um das Brandrisiko zu verringern, sind die geltenden Brandschutzvorschriften strikte zu befolgen.

Dazu gibt es recht einfache Massnahmen wie beispielsweise:
- Ordnung halten (Staub, Spinnweben entfernen; regelmässig wischen)
- Gefährliche Stoffe korrekt lagern.
- Feuerlöscher in allen Wirtschafts- und Stallgebäuden installieren.
- Vorsichtig sein beim Arbeiten mit Schneidbrennern, Schweiss-, Löt- oder Schleifgeräten (Gefahr der Entzündung brennbarer Stoffe wie Staub).

Quelle: GVB Kanton Bern