Der «cheibe Chrattebach» macht Erika Mustermann zu schaffen, und eine entwässerte Strasse grenzt auch noch an die Parzelle «Chratten». Sie ist sich nicht sicher, wie sie die Auflagen zur Abschwemmung auf ihrer Parzelle einhalten soll. Sie lässt sich von der kantonalen Pflanzenschutz-Fachstelle beraten und hat drei Varianten erarbeitet.

AboGewässerschutzGewässerschutz im Feldbau: Umsetzung der aktualisierten Anforderungen an Drift und AbschwemmungSonntag, 6. Oktober 2024

Als Erstes muss Erika herausfinden, welche Auflagen für ihre Parzelle und für das gewünschte Produkt gelten. Dazu verwendet sie ein Beurteilungsschema zur Abschwemmung und die Produktinformationen auf der Etikette des Pflanzenschutzmittels (SPe 3 (A)).

Landwirtin Erika Mustermann wendet auf ihrer Maisparzelle «Chratten» das Herbizid Equip Power 1,5 l/ha an.

  • Die Parzelle hat eine Neigung von mehr als 2 % (in Richtung Strasse und Bach).
  • Die Fläche grenzt an eine entwässerte Strasse und rechtwinklig dazu an einen Bach.
  • Die Zulassung (SPe 3 (A)) verlangt entlang von Gewässern 2 Punkte für das Herbizid Equip Power bei Dosierung 1,5 l/ha.
  • Die DZV verlangt entlang von Gewässern und entwässerten Strassen mindestens 1 Punkt (entlang von Gewässern gilt immer die höhere Punktzahl).

Variante 1 – Pufferstreifen

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Erika kann entlang der Strasse einen 6 m breiten begrünten Pufferstreifen anlegen, dieser ergibt 1 Punkt. Der begrünte Pufferstreifen zählt nur in Bezug auf die Strasse, jedoch nicht in Bezug auf den Bach. Für den Bach muss Erika zusätzlich einen 10 m breiten Pufferstreifen anlegen, um auf die von der Zulassung verlangten 2 Punkte zu kommen. Die Pufferstreifen ergeben nur Punkte an jenem Parzellenrand, an dem diese angelegt werden. Andere Massnahmen wie z. B. ein begrüntes Vorgewende gelten für die ganze Parzelle.

Variante 2 – Vorgewende

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Erika könnte auch ein 3 m breites begrüntes Vorgewende anlegen, diese Massnahme ergibt 1 Punkt auf allen Seiten der Parzelle. In Bezug auf den Bach muss sie somit noch zusätzlich einen 6 m breiten Pufferstreifen anlegen. Die aus den SPe 3 (A) verfügten Punkte gelten spezifisch für den Bach.

Variante 3 – Mulchsaat

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Erika könnte auch eine altbewährte Massnahme ergreifen: die Mulchsaat. Diese gibt neu, seit Juni 2024, 2 Punkte statt 1 Punkt und gilt für die ganze Parzelle. Sie muss daher nur noch einen 6 m begrünten Gewässerabstand gegenüber dem «Chrattenbach» einhalten.