Am Ende der Pflanzenschutzsaison bleibt in der Regel einiges an Mittelresten übrig. Bei Mitteln, die weiterhin zugelassen sind, ist das kein Problem. Diese sollten frostsicher eingelagert werden, damit man sie in der nächsten Saison wieder ihrem Zweck zuführen kann. Immer öfter gibt es aber auch Mittel, die ihre Zulassung verlieren oder bereits verloren haben.

«Dass Mittel innert relativ kurzer Zeit verboten werden, ist eine Herausforderung für die Landwirte», weiss Adrian König, Bereichsleiter Agro der Landi Freiamt. Er empfiehlt daher: «Es ist besser, bei der Pflanzenschutzmittelbestellung eher knapp zu kalkulieren und dafür bei Bedarf noch eine Nachbestellung zu machen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass man auf den Kosten sitzen bleibt, ohne die Mittel noch einsetzen zu können.»

Hat ein Landwirt Mittel mit abgelaufener Zulassung an Lager, müssen diese fachgerecht entsorgt werden. Alte und nicht mehr bewilligte Pflanzenschutzmittel können kostenlos bei jeder Landi zurückgegeben werden.

Agroline hat zusammen mit den Pflanzenschutzmittel-Firmen der Schweiz eine Branchenlösung gefunden. Die Kosten für die Entsorgung werden vom Handel und den Pflanzenschutzmittel-Firmen getragen.

Was damit geschieht, weiss Peter Scheidegger, Verkaufsleiter der auf die Entsorgung von Sonderabfällen spezialisierten Altola AG.

«Pflanzenschutzmittel werden von unserem Transportpartner abgeholt und zu uns gebracht. Wir erledigen die Einlagerung und Triage der Stoffe. Die Pflanzenschutzmittel transportieren wir anschliessend weiter zu einer Sonderabfallverbrennungsanlage.» Dort werden die Pflanzenschutzmittel bei einer Temperatur von rund 1100 Grad im Drehofen verbrannt, die organischen Verbindungen werden zerstört. Was übrig bleibt, ist Schlacke. Diese wird in einer Deponie eingelagert.

 

Diese Pflanzenschutzmittel werden verboten

Ab 2021 verboten:
 
Herbizide: Andil, Arelon, Isoproturon, Atlantis OD, Biathlon, Lexus, Nimbus CS, Trump
Fungizide: Acapela Power, Acanto, Oranis, alle Chlorothalonil-haltigen Fungizide
Insektizide: Blocade, Cortilan, Rimi, Pyrinex, Reldan 22 und das Maisbeizmittel Mesurol

Ab 2021 aufzubrauchen sind:

Diese Mittel sind ab dem 6. Januar 2022 verboten und müssen dementsprechend 2021 aufgebraucht werden.

Herbizide: Basta 150, Paloka, Choridazon (Pyramin DF, Chloridazon, Jumper, Pyrazon), Bentazon mit 480 g/l – nur die flüssigen Formulierungen (Bentazon super, Bentazon 480, Effican, Kusak, Pedian, Troy)
Fungizide: Capalo, Opus Top, Arkaban, Consento, Verita, Legend, Thiram
Insektizide: Ephosin (28. Mai 2021)

Am 1. Juli 2022 endet zudem die Aufbrauchfrist für:
 
Herbizide: mit Desmedipham (Mentor Contact, Beetup Pro SC, Belvedere Forte, Beta Team, Betanal Expert, Betanal MaxxPro, Sugaro Pro), Diquat (Reglone, Barala, Diquat, Rodeo)
Fungizide: Gladio, Stereo ECO, Avenir Pro
Insektizide: Plenum WG, Talstar SC und Dimethoat (Danadim Progress, Dimethoat-S, Format, Roxion Progress)

Quelle: Fachstelle Pflanzenschutz, Strickhof