Diese Auflage des Bundesamtes fürLandwirtschaft BLW ist für das Jahr 2021 neu gültig: Bei Pflanzenschutz-Behandlungs-Aufzeichnungen muss die W-Nummer (Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels) in den ÖLN-Aufzeichnungen erwähnt sein.
Das bedeutet: Die Nummer entweder im Journal direkt vermerken oder als Verweis im Journal auf die aufgelisteten Zulassungsnummern im Rahmen eines Pflanzenschutzmittel-Inventars hinweisen. Existiert also eine Inventarliste der vorhandenen Pflanzenschutzmittel mit Name und W-Nummer, kann auf die Aufzeichnung der W-Nummer im Feldkalender verzichtet werden. Es muss klar sein, welches Produkt genau verwendet wurde.
Die W-Nummer der Produkte können Sie einerseits auf dem BLW-Verzeichnis der bewilligten Pflanzenschutzmittel entnehmen oder direkt auf der Produkte-Etikette finden.
Wieder eine neue Bürokratie-Schikane? Nein, es gibt gute Grunde dafür. Die Änderung wurde von den Behörden verfügt, weil in der Schweiz unter denselben Produkte-Namen verschiedenartige Formulierungen im Umlauf sind.
Verschiedene Firmen verkaufen unter demselben Namen unterschiedlich zugelassene Produkte. Die zugelassenen Anwendungsgebiete oder auch die Wartefristen sind nicht dieselben. Einige Firmen haben auch eigene, alte Markennamen aus der Versenkung geholt und diese mit neuen Wirkstoffen wieder auf den Markt gebracht. Meist sind aber hier die Vorgänger-Formulierungen nicht mehr im Gebrauch oder zumindest nicht mehr zugelassen. Die Zulassungsnummer schafft Klarheit.