Der Ständerat hat für das Bundes-Budget 2023 die Mittel zur Absatzförderung von Schweizer Wein, für den Herdenschutz und den Erhalt der einheimischen Nutztierrassen erhöht. Die Aufstockungen gehen auf Beschlüsse des Nationalrates zurück.
Der Bundesrat hatte dem Parlament einen Entwurf für das Budget 2023 vorgelegt, der ordentliche Einnahmen von 79,8 Milliarden Franken sowie Ausgaben von 80,5 Milliarden Franken vorsieht. Daraus ergibt sich ein ordentliches Finanzierungsdefizit von rund 669 Millionen Franken.
Alles im kontrolliert roten Bereich also. Denn die Schuldenbremse des Bundes lässt ein solches Defizit zu, weil der Wirtschaftsmotor in dieser Krisenzeit stottert.
Mehr Geld für Schweizer Wein, Herdenschutz und für die Erhaltung einheimischer Nutztierrassen
Insgesamt haben Nationalrat und Ständerat das Budget um 14 Millionen Franken aufgestockt. Der grösste Teil dieser Erhöhungen kommt der Schweizer Landwirtschaft zugute.
- Beim Schweizer Wein erhöht das Parlament den Betrag gegenüber der Vorlage des Bundesrats um 6,2 auf 75,5 Millionen Franken.
- Für die Erhaltung einheimischer Nutztierrassen sollen die Mittel von 30 auf 34 Millionen Franken aufgestockt werden. Von über 250 in der Schweiz registrierten Nutztier-Rassen sind 38 als Schweizer Nutztierrassen anerkannt. «die grüne» stellt diese Rinder, Schweine, Hühner und Co. im Nutztier-Lexikon vor.
- Mit «Sofortmassnahmen für den Herdenschutz» sollen die Schafherden besser vor dem Wolf geschützt werden. Die Mittel dafür wurden im Budget 2023 von 8 auf 12 Millionen Franken erhöht.
Damit werden die Entschädigungen für Materialkosten für Nachtpferche erhöht und neue Massnahmen entschädigt, die bisher nicht auf der Liste des Bundesamtes für Umwelt BAFU standen, zum Beispiel Vergrämungsmaterial oder mobile Wohnunterkünfte für Hirten oder Helfer (Liste aller entschädigten Massnahmen in der BAFU-«Vollzugshilfe Herdenschutz»). - Innerhalb der Direktzahlungen sollen 161 Millionen Franken zugunsten der Versorgungssicherheits-Beiträge VSB budgetneutral in die Produktionssystembeiträge «umgelagert» werden. Der Bundesrat hatte im Verordnungspaket zur Pa.Iv. 19.475 beschlossen, diese Beiträge schrittweise zu senken, zuerst per 2023 um 300 Franken auf 600 Franken pro Hektare (Basisbeitrag). Gleichzeitig sollen die Produktionserschwernis-Beiträge in den Hügel- und Bergzonen zwischen 150 und 230 Franken steigen.