Die Eidgenössischen Räte beraten in der Wintersession vom 28. November bis 16. Dezember 2022 eine ganze Reihe Traktanden zur Landwirtschafts- und Ernährungs-Politik. «die grüne» berichtet laufend über diese Themen.
Nationalrat (grosse Kammer) und Ständerat (kleine Kammer) versammeln sich vier Mal pro Jahr zu ordentlichen Sessionen, die jeweils drei Wochen dauern: Frühjahrssession, Sommersession, Herbstsession und Wintersession. In diesen Sessionen wird über aktuelle Geschäfte diskutiert und abgestimmt.
Heute vor 174 Jahren wurde Bern zur Bundesstadt gewählt
Ein lustiges Detail: Am 28. November 1848 wählten der Nationalrat und Ständerat die Stadt Bern als Bundessitz der Schweiz. Aus föderaler Rücksichtnahme wurd Bern jedoch nicht «Hauptstadt» oder «Bundeshauptstadt», sondern «Bundesstadt» genannt.
Der «Nouvelliste vaudois» hatte sich mit – nun ja, eher kuriosen Argumenten – für Bern eingesetzt: Es handle sich zwar um eine langweilige Stadt, wo Kälte und Nebel herrschten. «Ausserdem sind die Einwohner nicht sehr zuvorkommend. Aber dies dient letztlich dem Ratsbetrieb: Die Politiker sollen schliesslich nicht ein fröhliches Leben führen, sondern arbeiten.»
Bern sei glücklicherweise «kein kleines Paris. Hier sind das Nachtleben und andere Zerstreuungsmöglichkeiten dermassen eingeschränkt, dass die Ratsherren die Sessionen möglichst rasch beenden werden, was dem Steuerzahler Geld spart.»
Die Wintersession 2022 dauert vom 28. November bis 16. Dezember 2022. Gemäss dem Sessionsprogramm des Nationalrates und jenem des Ständerates werden dabei folgende Geschäfte behandelt:
NR = Nationalrat
SR = Ständerat
Donnerstag, 1. Dezember 2022
- Nationalrat budgetiert mehr Geld für Herdenschutz und die einheimischen Nutztierrassen
- Ständerat will Moratoriums-Ausnahme für gentechnisch veränderte Organismen GVO
Dienstag,6. Dezember 2022
Donnerstag, 8. Dezember 2022
Dienstag, 13. Dezember 2022
Mittwoch, 14. Dezember 2022
- NR: Änderung der Landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung im Zusammenhang mit Meliorationen
- NR: Praxistaugliche Umsetzung des Schleppschlauchobligatoriums / Schleppschlauchobligatorium. Vollzugskosten nicht abwälzen
- NR: Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion durch Aufschub des Vorhabens, mindestens 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen neuen Biodiversitätsförderflächen zu widmen
- NR: Abhängigkeiten vom Ausland reduzieren
- NR: Nahrungsmittelproduktion hat Vorrang
- NR: Ziel zur Verringerung von Nährstoffverlusten senken
- SR: Stopp dem Milch-Chaos
- SR: Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft
- SR: Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» (Biodiversitäts-Initiative) und indirekter Gegenvorschlag