Wer auf seinem Betrieb Agrotourismus anbieten möchte, wird auf jeden Fall ein Umnutzungsgesuch einreichen müssen, unabhängig davon, ob etwas gebaut wird. «Damit beginnt eine komplexe Aufgabe», sagt Karin Wechsler, Vizepräsidentin des Vereins «Agrotourismus Schweiz». Es braucht eine Ausnahmebewilligung, da der Agrotourismus als nicht-landwirtschaftlicher Nebenbetrieb eingestuft wird. «Mein grosser Wunsch ist es, dass…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 6 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.