Kurz & bündig
-Eine professionelle Beratung (durch Treuhand, Versicherung und Bank), idealerweise zehn Jahre vor dem geplanten Ruhestand, hilft, die finanziellen Auswirkungen der Pensionierung besser einzuschätzen.
-Wichtig sind die AHV-Beiträge sowie die freiwillige Vorsorge in der 2. und 3. Säule.

Auch wer jünger ist als 55, darf weiterlesen: Denn die Vorbereitung auf die Pensionierung beginnt früh. LandwirtInnen stehen dabei vor anderen Herausforderungen als Lehrerinnen oder Schreiner. Bei Angestellten kümmert sich die Arbeitgeberin um AHV und berufliche Vorsorge – selber ein Auge darauf zu haben, schadet nicht.

Die Altersvorsorge in der Schweiz setzt sich aus den drei Säulen AHV, berufliche und private Vorsorge zusammen.

Selbstständigerwerbende wie Landwirte zahlen in der Regel vierteljährlich Akontobeiträge in die AHV ein. Die Ausgleichskassen bestimmen die Akontobeiträge aufgrund des voraussichtlichen massgebenden Vermögens und des Renteneinkommens des Beitragsjahres. Dabei stützen sie sich grundsätzlich auf das Vermögen und das Renteneinkommen, das der letzten Beitragsverfügung zugrunde lag.

Wer im Lauf des Jahres sieht, dass sein Einkommen deutlich höher wird, muss dies der Ausgleichskasse melden. Zeigt sich nämlich bei der definitiven Steuerveranlagung, dass jemand zu wenig AHV-Beiträge einbezahlt hat, ist nicht nur die Differenz zu bezahlen, sondern auch Verzugszinsen von fünf Prozent. Eine berufliche Vorsorge ist für Angestellte ab einem Jahreslohn von 22 050 Franken obligatorisch. Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge freiwillig; Vorsorgeeinrichtungen bieten diese 2. Säule an.

Die private Vorsorge (3. Säule) kann bei Banken und Versicherungen abgeschlossen werden. Sie hat eine Doppelfunktion als Altersvorsorge und individuelle Absicherung. Für Selbstständige ist das Risiko, im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit finanzielle Probleme zu bekommen, meist grösser als bei Angestellten. Wer eine Familie hat, möchte sicher sein, dass diese finanziell genügend abgesichert ist, wenn einem etwas zustösst.

Reicht das Geld für die Zeit nach der Pensionierung?

Doch wie viel Geld braucht jemand überhaupt nach der Pensionierung? Der Ist-Zustand lässt sich mit einem Budgetblatt ermitteln. Das braucht Disziplin: Wer konsequent einen Monat lang Belege sammelt, Fixkosten wie Krankenkasse, Ausgaben für Telefon und Benzin aufzeichnet und halbjährliche oder jährliche Ausgaben wie Versicherungsprämien und Steuern erfasst, kommt zu einem realistischen Bild der Ausgaben pro Monat. Zu beachten ist, dass sich die Ausgaben nach der Pensionierung verändern. Diese können steigen, weil mehr Geld für Hobbys und Reisen ausgegeben wird oder weil sich die Gesundheitskosten oder die Kosten fürs Wohnen ändern.

Die Ausgaben gilt es mit den zu erwartenden Einnahmen nach der Pensionierung zu vergleichen:

  • Wer wissen will, wie hoch die AHV-Rente etwa ausfallen wird, kann auf der Website der AHV eine Rentenschätzung machen. Sinnvoll ist, einen Auszug seines individuellen AHV-Kontos zu bestellen: Dort ist ersichtlich, ob Beitragsjahre fehlen. Wer auf Nummer sicher geht, schaut sich den Auszug mit der Versicherungsberaterin an.
  • Welche Leistungen sind aus einer allfälligen Pensionskasse (2. Säule) zu erwarten?
  • Mit wie viel Geld ist aus der freiwilligen Vorsorge zu rechnen?

DossierHof-ManagementVersicherungenMittwoch, 30. November 2022

Bei der Übergabe auch über die Zeit danach diskutieren

Ebenfalls in die Überlegungen zur Pensionierung kommen Vermögensbestandteile, die für die Landwirtschaft charakteristisch sind: der Betrieb, der übergeben wird, in erster Linie, aber zum Beispiel auch ein Haus mit Mietwohnungen.

Während Angestellte ihr Geld bei Banken oder in Immobilien anlegen, investieren Landwirtinnen und Landwirte in den Betrieb. Wann die Übergabe erfolgt, ist selbstverständlich von Betrieb zu Betrieb individuell.

Doch bei der Übergabe müssen auch die Fragen rund um die Existenz nach der Pensionierung auf den Tisch.

  • Reicht der Erlös aus der Übergabe, um nach der Pensionierung angemessen leben zu können?
  • Wo wohnt die abtretende Generation? Früher wurde das Wohnrecht oft unentgeltlich errichtet. Heute empfiehlt zum Beispiel das Inforama in der Regel, einen Mietvertrag zu machen. Ratsam ist, mit dem Treuhänder eine sinnvolle Lösung für beide Generationen zu finden und sich auch «zwischenmenschliche» Fragen zu stellen: Ist es im Sinne beider Generationen, zusammen auf dem Betrieb zu leben, oder ist eine gewisse Distanz sinnvoll? Gibt es erschwingliche Mietwohnungen im Dorf?
  • Arbeiten die Eltern als Angestellte weiterhin auf dem Betrieb? Dies ist auch übers Referenzalter hinaus möglich. Unter Umständen kann dies helfen, AHV-Beitragslücken zu schliessen und die Rente aufzubessern – bis zur Maximalrente von 2450 Franken pro Monat für Einzelpersonen. Dafür braucht es 44 Beitragsjahre und ein durchschnittliches Jahreseinkommen ab 88 200 Franken (inkl. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften).
  • Möglich ist auch, den Rentenbezug aufzuschieben, maximal bis fünf Jahre nach dem Referenzalter: Das wird mit einem Zuschlag belohnt, muss aber der Ausgleichskasse gemeldet werden.

Früher oder später in Pension: Beratung ist nötig

Wer sich früher pensionieren lassen möchte, muss abwägen, wie gross die finanziellen Folgen sind. Denn ein früherer AHV-Bezug führt bis ans Lebensende zu einer Rentenkürzung, dasselbe gilt für Pensionskassenbezüge.

Etwas anders ist die Situation bei der 3. Säule. Wer etwa eine gebundene Vorsorge (Säule 3a) hat, kann diese fünf Jahre vor dem Referenzalter beziehen.

Beat Nebiker von der Agrisano-Stiftung ist mit generellen Aussagen sehr vorsichtig. Er rät, das Thema Pensionierung etwa zehn Jahre vor dem Erreichen des gewünschten Pensionierungsalters anzugehen. Sinnvoll sei, dies in enger Zusammenarbeit mit der eigenen Bank, dem Treuhandbüro des Vertrauens und der Versicherungsberatung zu diskutieren. Beratungen sind teilweise kostenpflichtig; das gelte es vorgängig abzuklären.

In diesen Gesprächen sei es wichtig, dass sich die KundInnen trauen, nachzufragen und solange nachzuhaken, bis alle Fragen geklärt sind. Falls ein vorgeschlagenes Produkt (etwa bei Geldanlagen) unverständlich bleibe, kann eine Zweitmeinung sinnvoll sein oder die Bitte nach einem Alternativvorschlag.

Weitere Informationen finden Sie hier: Vermögenszentrum