Der Biber ist durch das eidgenössische Jagdgesetz als einheimische Tierart geschützt und nicht jagdbar. Im kürzlich vom Volk abgelehnten revidierten Jagdgesetz wäre der Schutz noch ausgeprägter gewesen. Zudem waren Entschädigungen für Infrastrukturschäden und Präventionsmassnahmen Bestandteil der Revision, was nun wegfällt und somit weiterhin in den Bereich der Kantone und Gemeinden fällt. Der Biber darf nur mit…
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