Der Ständerat hat einen Tag vor Beginn der Frühjahrs-Session die Behandlung der Motion zur Änderung der Jagdverordnung (JSV) verschoben, die eine vollständige Abgeltung von Schäden unter anderem durch Wolf, Luchs, Bär und Biber durch den Bund fordert.
Die Motion zur Abgeltung von Schäden durch geschützte Wildtiere vor allem in der Landwirtschaft hatte Nationalrat Fabio Regazzi (Die Mitte/TI) im September 2019 eingereicht.
Nachdem der Nationalrat die Motion Ende September 2021 angenommen hat, konnte die vorberatende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-SR) die Motion noch nicht beraten, weshalb diese einen Tag vor Beginn der Frühjahrs-Session von der Traktandenliste gestrichen wurde.
Möglicherweise mit ein Grund könnte sein, dass die Abgeltung von Wildtierschäden nur im Jagdgesetz (JSG) verändert werden kann, nicht in der Jagdverordnung (JSV).
Wieso müssen Kantone die Schäden von Wildtieren abgelten, die vom Bund geschützt werden?
In seiner Motion erklärte Nationalrat Fabio Regazzi, «dass grössere Populationen von geschützten Wildtieren direkt zu deutlich höheren Schäden führen, die abzugelten sind».
Gemäss Artikel 10 der Jagdverordnung übernimmt der Bund bei Schäden durch geschützte Wildtiere:
- 80 Prozent bei Schäden von Luchsen, Bären, Wölfen und Goldschakalen
- 50 Prozent bei Schäden von Bibern, Fischottern und Adlern
Der Rest geht zulasten der Kantone. «Diese Verteilung ist ungerecht» betont Regazzi. Es sei nicht einzusehen, warum die Kantone die Kosten für Schäden von Tieren übernehmen sollen, die vom Bundesgesetzgeber unter Schutz gestellt wurden.
Auf Anfrage von unserem Fachmagazin «die grüne» bezifferten die drei am stärksten betroffenen Kantone die Entschädigungen für durch geschützte Wildtiere gerissene oder verletzte Nutztiere im Jahr 2021 wie folgt:
- Graubünden: 124'000 Franken Entschädigungen für Schäden durch Grossraubtiere (Amt für Jagd und Fischerei Graubünden AJF)
- Bern: 106'133 Franken Entschädigungen für Schäden durch Wolf, Luchs, Bär, Biber und Adler (Jagdinspektorat des Kantons Bern)
- Tessin: 24'280 Franken nur Entschädigungen für Wolfsrisse (Ufficio della caccia e della pesca)
Zusätzlich finanzieren die Kantone die Ermittlung der Schäden durch geschützte Wildtiere, die Untersuchungen und das Monitoring .
Die Abgeltung von Wildtierschäden kann nur im Jagdgesetz verändert werden, nicht in der Jagdverordnung
Der Bundesrat beantragte Ende November 2019 die Ablehnung der Motion, weil sie rechtlich nicht umsetzbar wäre. Rechtlich gesehen ist eine Verordnung die Konkretisierung eines Gesetzes und kann diesem nicht widersprechen.
Man müsste folglich beim Jagdgesetz und nicht bei der Jagdverordnung ansetzen, da das Jagdgesetz heute eine Teilung der Kosten vorschreibt.
Der Bundesrat argumentierte, dass das Parlament bei der Revision des Jagdgesetzes 2019 auch eine Motion «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» von Ständerat Stefan Engler (Die Mitte/GR) diskutiert und dabei die gemeinsame Schadenvergütung durch Bund und Kantonen nicht infrage gestellt habe.
Mit 106 zu 85 Stimmen bei drei Enthaltungen wurde die Motion Ende September 2021 im Nationalrat trotzdem angenommen. Der Ständerat hat nun als zweite Kammer die Beratung der Motion bis auf Weiteres verschoben.