Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat gegen den Willen des Bundesrats eine Motion von Nationalrat Jacques Nicolet (SVP/VD) angenommen. Der Landwirt aus dem Dorf Lignerolle – am westlichen Ende des Neuenburgeer-Sees direkt an der Grenze zu Frankreich – hatte mehr Transparenz bei Deklaration von Lebensmitteln gefordert.
«Die Schweizer KonsumentInnen werden oft getäuscht, wenn sie im Ausland hergestellte Lebensmittel kaufen, bei denen das Herkunftsland nicht deklariert wird» erklärte Nationalrat Jacques Nicolet. «Das duftende Brot, frisch aus dem Ofen und noch warm gekauft, wird oft nicht vom lokalen Bäckermeister gebacken.»
«Stattdessen wurde das Brot im Ausland industriell hergestellt, vorgebacken und dann tiefgefroren – bevor es nach einem weiten Transport in der Schweiz aufgebacken und als Frischprodukt verkauft wird.»
Die KonsumentInnen sollen sich über die Herkunft der Lebensmittel besser informieren können
Bereits in der vorberatenden Kommission war die Forderung umstritten. Maya Graf (Grüne/BL) – zusammen mit ihrem Bruder Mitbewirtschafterin des familieneigenen Bio-Bauernbetriebes in Sissach BL – erklärte namens der Kommissions-Minderheit im Ständerat, es sei höchste Zeit, den nächsten Schritt zu machen und diese Lücken zu schliessen.
Auch Jakob Stark (SVP/TG) erklärte, man könne diesbezüglich präziser informieren, um den Konsumenten bessere Grundlagen für Kaufentscheide zu bieten. Es brauche einen Impuls von Seiten des Parlaments. Allerdings müsse man den Spielraum nutzen für eine pragmatische Umsetzung.
Der Bundesrat befürchtete ein «Bürokratiemonster»
Man müsse unzählige Produkte neu kennzeichnen und schaffe zudem mit diesen abweichenden Bestimmungen zusätzliche Handels-Hemmnisse mit der EU, gab im Namen der schliesslich unterlegenen Kommissions-Mehrheit Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) zu bedenken.
Innenminister Alain Berset warnte vergeblich und eindringlich davor, den guten Kompromiss im Lebensmittelrecht zur Deklaration schon wieder auszuhebeln, der die nötige Transparenz bringe.
Zudem werde das Geschäft nicht mehr in die Räte kommen, weil nur eine Verordnungsänderung verlangt werde. Das sei angesichts des zu erwartenden «Bürokratiemonsters» aber der falsche Weg. Die Massnahme ginge zu Lasten sehr vieler Unternehmen im Land und würde für sie einen Riesenaufwand bedeuten.
Die Labelpflicht für Schweizer Brot ist aber vom Tisch
Im wörtlichen Sinne vom Tisch – weil mit der Schaffung der Marke «Schweizer Brot» weitgehend erfüllt – ist die Forderung an den Bundesrat, eine Label-Pflicht für Schweizer Brot zu schaffen. Der Ständerat lehnte die entsprechende Motion als Zweitrat ab.
Die deutliche Ratsmehrheit folgte dem Bundesrat und ihrer Kommission, die argumentierten, das geltende Recht biete bereits genügend Möglichkeiten, die Schweizer Herkunft von Backwaren hervorzuheben. Das Anliegen sei somit weitgehend verwirklicht. Zudem habe sich die Branche darauf geeinigt, eine neue Marke «Schweizer Brot» zu entwickeln.
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Was ist die neue Marke «Schweizer Brot»?
Die neue Marke «Schweizer Brot» soll seit August 2021 mehr Transparenz in die Produktion, die Verarbeitung und den Verkauf von Schweizer Brot, Kleinbrot und Sandwichbroten bringen. Die KonsumentInnen können sich so beim Einkauf bewusst für einheimische Produkte entscheiden. Für die Verwendung der Marke «Schweizer Brot» müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– 80 Prozent der Rohstoffe müssen aus der Schweiz stammen, als Basis gilt mindestens Suisse-Garantie-Qualität.
– Die Garantiemarke Suisse Garantie wird bis Ausgang Sammelstelle verwendet.
– Die Verarbeitung muss zu 100 Prozent in der Schweiz erfolgen.
– Der Produkteumfang gilt für: Brot (Normal-/Spezialbrot), Kleinbrot (z.B. Weggli, Gipfeli, Bürli, Semmeli, Nussbrötli) und Sandwichbrot.