Victor Kessler vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW erklärt den Stand der Dinge in Sachen Emissionsminderung: «In der Botschaft zur AP 14-17 ist festgehalten, dass die REB-Massnahmen nach Ablauf der Förderung (also nach 2019) weitergeführt werden müssen.» Der Bundesrat schlägt im Vernehmlassungsbericht zur AP22+ eine Pflicht zur emissionsmindernden Ausbringung ab 2022 vor. Das emissionsmindernde Ausbringen wird in…
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