Kurz & bündig
Fahrzeuge mit grünem Nummernschild sind kostengünstiger, während gewerblich zugelassene Fahrzeuge mehr Flexibilität bieten – aber auch höhere Kosten verursachen.
Schriftliche Vereinbarungen mit Auftraggebern zu Vergütung, Haftung und Bereitschaftsdiensten sind unverzichtbar.
Die Nutzung von Verrechnungsansätzen und Bereitstellungspauschalen schafft Planungssicherheit, auch bei schneearmen Wintern.
Fällt Schnee im Flachland, gerät der Verkehr oft ins Stocken. Landwirtinnen und Landwirte leisten dann mit ihren Traktoren wichtige Dienste für Gemeinden und Kantone, um die Strassen sicher zu halten. Dabei müssen sie gesetzliche Vorgaben einhalten, die richtige Technik einsetzen und die Kosten präzise kalkulieren.
Rechtliche Grundlagen: Wo und wie darf geräumt werden?
Gemäss der Verkehrsregelverordnung (VRV) ist das Schneeräumen ausserhalb des eigenen Landwirtschaftsbetriebs nicht als landwirtschaftliche Fahrt anerkannt. Für die Schneeräumung im öffentlichen Auftrag ist ein Fahrzeug mit weissem Nummernschild erforderlich oder es braucht eine Ausnahmebewilligung vom Strassenverkehrsamt. Eine solche Bewilligung wird nur erteilt, wenn der öffentliche Auftraggeber bestätigt, dass keine geeigneten gewerblichen Fahrzeuge verfügbar sind. Das Schneeräumen für Privatpersonen oder Gewerbebetriebe ist immer nur mit Fahrzeugen mit weissem Nummernschild zulässig.
Weisses Nummernschild: Fahrzeuge mit gewerblicher Zulassung dürfen uneingeschränkt für den Winterdienst eingesetzt werden.
Grünes Nummernschild: Landwirtschaftlich zugelassene Fahrzeuge dürfen nur für landwirtschaftliche Zwecke wie das Räumen von Hof- oder Feldwegen genutzt werden, auch für andere Betriebe und gegen Bezahlung.
Sonderbewilligung: Für den Einsatz von Fahrzeugen mit grünem Nummernschild auf Gemeindestrassen können Gemeinden eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Einsätze auf Privat- oder Gewerbeflächen bleiben unzulässig.
Grün oder weiss, das ist hier die Frage – für Landwirte
Um diese Frage zu beantworten, sollte jeder Betrieb zunächst überprüfen, wie viele Mitbewerber in der Region Winterdienst anbieten. In der Regel haben gewerbliche Fahrzeuge Vorrang. Grundsätzlich verursachen gewerblich zugelassene Fahrzeuge höhere Kosten. Wenn ein solches Fahrzeug jedoch nur für den Winterdienst mit einem weissen Nummernschild zugelassen wurde, kann es bei einem schneearmen Winter schwierig werden, die Kosten zu decken. Die Maschinen-Auslastung reicht dann nicht aus, um die Mehrkosten zu tragen.
Wenn das Fahrzeug jedoch auch für andere Transportaufträge genutzt wird, wie etwa bei einem Lohnunternehmen, kann sich ein weisses Nummernschild eher lohnen. Für rein landwirtschaftliche Betriebe, die den Winterdienst nur nebenbei übernehmen wollen, ist ein gewerblich zugelassenes Fahrzeug jedoch meist nicht wirtschaftlich.
Angepasstes Merkblatt für den Winterdienst
In jeder Gemeinde sind die Regelungen unterschiedlich. Häufig sind es jedoch die Bauern, die den Gemeinden eine Offerte für ihre Winterdienstleistungen unterbreiten.
Um die Kosten dafür zu berechnen, wird das Merkblatt von Agroscope «Verrechnungsansätze für Schneeräumarbeiten» herangezogen. Dieses weicht in einigen Punkten vom üblichen Kostenkatalog ab, wie Alain Bütler, Autor des Merkblattes, erklärt.
- Der Reparatur- und Unterhaltsfaktor (RUF) bei den Traktoren ist um 50% erhöht. So soll dem erhöhten Wartungsaufwand zur Verbeugung von Korrosionsschäden Rechnung getragen werden.
- Für eine Bereifung mit Spikes gibt es keinen speziellen Rechnungsansatz. Diese werden gleich behandelt wie eine Bereifung mit Schneeketten.
- Es kommt eine Entschädigung für den Bereitschaftsdienst (Pikett) hinzu.
- Die Werte gelten für landwirtschaftlich eingelöste Fahrzeuge (grüne Nummer). Für gewerblich eingelöste Traktoren (weisse Nummer) kommen zudem noch Kosten für die Haftpflichtversicherungsprämie sowie eine Schwerverkehrsabgabe hinzu.
- Alle Angaben des Merkblattes sind ohne die Mehrwertsteuer gerechnet.
- Die Richtwerte haben keine gesetzliche Verbindlichkeit, sie sind als kostendeckende Empfehlungen zu verstehen.
So viel kostet der Winterdienst
Wird ein leistungsstarker Traktor als Beispiel genommen, der bestens für den Winterdienst ausgestattet ist, entstehen schnell hohe Kosten (siehe Tabelle). Ein Traktor mit ausreichender Leistung, Spikes vorne und hinten, einem Schneepflug sowie einem grossen Tellerstreuer kostet pro Stunde bereits 216 Franken. Hinzu kommen die Kosten für die geleistete Arbeit, die mit 85 Franken veranschlagt werden. [IMG 2]
Dies stellt einen mittleren Wert dar, der auch Nacht- und Feiertagsarbeit berücksichtigt. In diesem Beispiel belaufen sich die Gesamtkosten für eine Stunde Winterdienst auf rund 300 Franken.
Viele Gemeinden richten sich nach den Verrechnungsansätzen
Alain Bütler bekommt nicht wenige Anrufe und E-Mails von Gemeinden, welche seine Hilfe bei Preisdiskussionen ersuchen. Auch sie richten sich häufig nach den Verrechnungsansätzen von Agroscope. Meist hat jedoch jeder Landwirt eine eigene Vereinbarung mit der Gemeinde.
Bei solchen Abmachungen ist es wichtig, diese schriftlich in einem Vertrag zu regeln, mahnt Bütler. In diesem sollte ebenfalls die Zuständigkeiten enthalten sein. So ist auch die Haftung im Zweifelsfall klar geregelt.
Was bei der Berechnung sonst noch wichtig ist
Nebst der Technik ist die Arbeit ein grosser Kostenpunkt. Hier sollte vor allem die Nacht- und Feiertagsarbeit miteinbezogen werden. Abend- bzw. Nachtarbeitszuschläge können für Tätigkeiten zwischen 20 und 6 Uhr erhoben werden. Sie schlagen mit 23.– Fr./h zu Buche.
Bereitstellungspauschale als Sicherheit für warme Winter
Der Traktor steht frisch gewartet, bereit zum Gebrauch, in der Maschinenhalle. Den Pflug angehängt, den Tellerstreuer mit feinstem Schweizer Streusalz schon befüllt. Zudem wurde dem Schwager für seine Geburtstagsparty bereits abgesagt. Nur leider schneit es dann doch nicht und die Dienste des Landwirtes werden nicht benötigt. Er bleibt nun auf den Kosten und dem Aufwand sitzen. Wäre da nicht die Bereitstellungspauschale: Ein fixierter Betrag, welcher für die Kosten des Bereitstellens der Technik und der Bereitschaft aufkommen soll.
Auch hier wird meist von Gemeinde zu Gemeinde individuell geregelt.
Grösstenteils wird ein fixer Betrag am Anfang der Saison abgemacht, dieser bewegt sich um die 1000 Franken. Bei einigen Gemeinden kann dieser Betrag höher sein, jedoch müssen die Dienstleister, wenn eine gewisse Anzahl Stunden geleistet wurde, einen Teil zurückzahlen. Wiederum andere Gemeinden zahlen die Pauschale nicht, zahlen dafür aber mehr je geleistete Winterdienststunde.
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Kostendeckende Planung ist der Schlüssel
Der Winterdienst bietet landwirtschaftlichen Betrieben die Chance auf zusätzliche Einnahmen, erfordert jedoch eine sorgfältige und kostendeckende Planung. Entscheidend sind die Wahl des richtigen Fahrzeugs, klare Absprachen mit Auftraggebern und eine ehrliche Kalkulation der anfallenden Kosten.
Für Betriebe, die den Winterdienst nur gelegentlich ausüben, ist ein grünes Nummernschild oft die wirtschaftlichere Option. Wer jedoch regelmässig Aufträge ausführt, könnte von der Flexibilität eines gewerblich zugelassenen Fahrzeugs profitieren – trotz höherer Kosten.
Unsicherheiten wie schneearme Winter lassen sich durch eine Bereitstellungspauschale abfedern. Wichtig sind zudem schriftliche Vereinbarungen, die alle Aspekte von Vergütung bis Haftung regeln. So lässt sich der Winterdienst effizient gestalten und gleichzeitig ein Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.