Mit den Steuern finanziert der Staat öffentliche Dienstleistungen. Das Geld zieht er bei Bürgern und Unternehmen ein. Jedes Frühjahr verschickt die Steuerverwaltung neue Steuererklärungen. Landwirte sind meist Selbständigerwerbende - sie werden gemäss dem Einkommen aus ihrer Finanzbuchhaltung besteuert.
Angestellte erhalten einen festen Lohn, das Einkommen der Landwirte hingegen verändert sich von Jahr zu Jahr je nach Witterung, Erntemengen oder Marktlage. Landwirte haben – wie alle Selbständigerwerbenden – einen Spielraum, um durch Abschreibungen die Schwankungen zu verkleinern. Werden hohe Abschreibungen verbucht, sinkt das buchhalterische Einkommen, was dann tiefere Steuern zur Folge hat.
Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Je tiefer das versteuerte Einkommen ist, umso tiefer fallen die AHV-Beiträge aus. Im Alter kann das dann Einschränkungen in der Altersvorsorge zur Folge haben. Es gilt also, die Balance zwischen einer tiefen Steuerlast und einer vernünftigen Altersvorsorge zu halten.
Im Gespräch mit Christoph Brönnimann, Geschäftsleitungsmitglied der Agreno Treuhand AG, wird rasch klar: Einfach ist es nicht, diese Balance zwischen Steuerlast und Altersvorsorge zu finden. Denn: «Wer ein tiefes Einkommen hat, kann keine zweite Säule finanzieren», sagt Treuhand-Experte Brönnimann.
Entscheidend für eine gute Beratung sei das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Treuhänder, ist Brönnimann überzeugt. «Dazu braucht es Gespräche, bei denen alle am Tisch sitzen – am Telefon ist es schwieriger alle Infos für eine optimale Planung zu erhalten.»
Ordentlich sortierte Unterlagen sparen dem Landwirt Geld
Der Vorgang ist immer gleich: Im ersten Schritt reichen die Landwirte ihre Unterlagen ein, diese werden erfasst. Die Mitarbeitenden bereiten den Buchhaltungsabschluss vor und grenzen dabei Kreditoren und Debitoren sauber ab.
Die Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet. Deshalb tut sich jeder Betrieb einen Gefallen, wenn die Buchhaltungsbelege ordentlich sortiert sind. So banal es klingen mag: Je ein 12er-Register pro Bank-Konto, darin die Belege säuberlich nach Zahlungsdatum geordnet, erleichtern den Treuhand-Experten die Arbeit. Zu den Unterlagen gehört auch die Steuerveranlagung des Vorjahres. Diese komme jeweils zur Kontrolle zum Treuhänder, sagt Brönnimann.
Sind alle Unterlagen vorhanden und offene Fragen geklärt, füllen die Treuhand-Mitarbeitenden die Steuererklärung aus und erstellt einen Vermögensvergleich.
Im Gespräch findet die Steuerplanung statt
Ist der provisorische Abschluss fertig und die Steuererklärung ausgefüllt, treffen sich Treuhänder und Landwirt: «Manchmal gehen wir auf den Betrieb, manchmal kommen unsere Kunden zu uns», sagt Brönnimann. Diese Treffen sind für ihn entscheidend. «Das ist die wertvollste Zeit, denn hier erfahren wir zum Beispiel, wann die Hofübergabe ansteht oder ob der Landwirt in den nächsten Jahren einen zusätzlichen Betrieb übernehmen kann.» Auch über Baupläne oder mögliche Investitionen wird diskutiert.
Denn wirkliche Steuerplanung bedeutet für Brönnimann, den optimalen Progressionstarif zu nützen. Steuerprogression bedeutet, dass der Steuersatz bei höherem Einkommen überproportional ansteigt.
Damit die Steuerlast nicht von Jahr zu Jahr schwankt, achtet Brönnimann darauf, dass das steuerbare Einkommen seiner Kunden wenn immer möglich stabil bleibt. Abzüge wie Vergabungen, selbstgetragene Krankheitskosten oder eine neue Brille führen kaum dazu, dass jemand in einer tieferen Besteuerungskategorie landet und spürbar weniger Steuern bezahlen muss.
Auswirkungen haben jedoch die Investitionen: Diese rein nach der Steuerlast auszurichten, erachtet Brönnimann für falsch. «Da spielen viele nicht-monetäre Faktoren hinein.» Ganz wichtig findet er, dass Landwirte nicht über den eigenen Bewirtschaftungshorizont hinaus investieren: «Da sollte unbedingt der Hofnachfolger einbezogen werden.»
Nach dem Gespräch erfolgen letzte Anpassungen und ein Endschliff. Bald darauf hält der Landwirt seine Steuererklärung in den Händen. Ob er dann Steuern zurückerhält oder welche nachzahlen muss, ist auch abhängig davon, wie hoch die Akonto-Zahlungen waren. Im Kanton Bern folgen drei Ratenrechnungen und eine Schlussrechnung. Für eine bessere Budgetplanung hält es Brönnimann für sinnvoll, die Raten sofort zu bezahlen. Einfacher kann sein, regelmässig etwas für die Steuern auf die Seite zu legen oder direkt einzuzahlen. Dazu können die Steuerzahler bei der Steuerverwaltung Einzahlungsschein bestellen.
Mit Material der «BauernZeitung»-Steuerserie 2018 erstellt.
Diese Faktoren spielen bei der Steuererklärung eine Rolle
Ertrag
Ausgangspunkt für Gewinn- und Steueroptimierung ist das Betriebsergebnis vor Steuern, Zinsen, Wertberichtigungen und Abschreibungen (EBITDA). Der EBITDA ist die aussagekräftigere Kennzahl als das Einkommen, weil auf dieser Ebenen noch keine Abschreibungen für die optimale Steuerplanung vorgenommen wurden.
Investitionen
Wer Maschinen kauft, Gebäude neu baut oder die Betriebsfläche vergrössert, der investiert in seinen Betrieb. Steuerrelevant sind nur die buchhalterische Bewertung der Investitionen und die mit der Nutzungsdauer verbundenen Abschreibungen. Etwas anders ist das bei werterhaltenden Aufwendungen für den Liegenschafts-unterhalt. Dabei können die Investitionen für den Werterhalt eines Stalls vom Einkommen abgezogen werden. Bedingung dafür ist, dass die Liegenschaft in ihrer Gestaltung und Zweckbestimmungen unverändert bleibt.
Abschreibungen
Eine der buchhalterisch relevantesten Stellschrauben für das Einkommen aus dem Landwirtschaftsbetrieb sind die Abschreibungen. Maschinen und Gebäude verlieren durch die Nutzung und das Alter laufend an Wert. Abschreibungen tragen diesem Wertverlust Rechnung. Abschreibungen können aber auch zur Bildung von stillen Reserven in einkommensstarken Jahren genutzt werden. Dabei wird mehr abgeschrieben, als der eigentliche Wertverlust einer Maschine oder eines Gebäudes beträgt. Die Differenz zwischen dem ausgewiesenen und dem tatsächlichen Wert wird als «Stille Reserve» bezeichnet.
Als Grundsatz gilt: Abschreibungen dürfen überbewertet, Maschinen, Tiere und Vorräte dürfen unterbewertet werden. Ersteres hat höhere Aufwände, letzteres tiefere Vermögenswerte und zusammen ein tieferes Einkommen zur Folge. Zu beachten sind die Maximalsätze gemäss dem Gesetz über die Direkte Bundessteuer. Wird ein Vermögenswert stark abgeschrieben und mit Gewinn verkauft, müssen diese zu viel gemachten Abschreibungen als Liquidationsgewinn versteuert werden.
Einkommen
Nach Abzug der Abschreibungen, der Schuldzinsen bleibt das Betriebliche Ergebnis vor Steuern (EBT) übrig, was mit dem Landwirtschaftlichen Einkommen gleichzusetzen ist. Auf dieser Basis des Einkommens werden die Steuern errechnet und veranlagt. Damit werden Haushaltsausgaben, Einkommenssteuern und Altersvorsorge finanziert, der Rest ist Eigenkapitalbildung.
Steuerlast
Die Steuerlast fällt in den verschiedenen Kantonen der Schweiz unterschiedlich aus. Und sie ist von der jeweiligen Wohnsituation und der Anzahl Kinder abhängig. Bei einem Zweiverdiener-Ehepaar mit einem Einkommen von 90'000 Franken und zwei Kindern beträgt der Steuersatz im Kanton Zug knapp 1 % des Bruttoeinkommens. Im Kanton Bern indes sind zwischen knapp 7 und 9 Prozent an den Fiskus zu entrichten. Bei einer alleinverdienenden Person ohne Kinder liegt der Steuersatz bei knapp 7 Prozent im Kanton Zug und knapp 20 Prozent im Kanton Neuenburg. Grundlage für diese Zahlen sind die Steuerbelastungswerte, die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung für das Jahr 2016 für verschiedene Einkommen und Vermögen berechnet wurden.
Altersvorsorge
Die AHV-Beiträge werden anhand des Einkommens festgelegt. Wer also um Steuern zu sparen, die Ab-schreibungen erhöht und Erhaltungsinvestitionen tätigt, schmälert damit die AHV-Beiträge.
Eine Möglichkeit, beides unter einen Hut zu bringen sind Einlagen in die Säule 3a. Die Säule 3a steht allen Personen offen, deren Einkommen AHV-pflichtig ist. Von den Steuern abgezogen werden können seit 2019 pro Person und Jahr 6826 Franken, sofern man einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule angehört.
Bis zu 20 % des Erwerbseinkommens bzw. maximal 34 128 Franken können abgezogen werden, wenn man keiner Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angehört.