Ein Massnahmen-Plan soll die schwierige Situation für Schweizer Landwirte während der Corona-Krise verbessern. Diesen Massnahmen-Plan liess «die grüne» von Meret Schneider (27) erstellen. Die studierte Umweltwissenschaftlerin Meret Schneider wurde im Herbst 2019 für die Grüne Partei der Schweiz (GPS) in den Nationalrat gewählt. Als Co-Geschäftsleiterin des Vereins Sentience Politics vertritt sie auch die Massentierhaltungsinitiative. Meret Schneider ist damit unverdächtig, eine Bauern-Lobbyistin zu sein.
Die vier Punkte des Massnahmen-Plans für die Schweizer Landwirtschaft in der Corona-Krise
1. Wiedereröffnung der Wochenmärkte
2. Härtefall-Fonds auch für die Landwirtschaft
3. Subvention der Landwirtschafts-Löhne durch den Bund
4. Wiedereröffnung der Saatgut- und Setzlings-Märkte
(mit einem Klick auf den jeweiligen Punkt kommen Sie direkt zum ausführlichen Text)
Hier finden Sie die Reaktionen auf den Massnahmen-Plan für die Schweizer Landwirtschaft in der Corona-Krise unter anderen von:
- Bundesamt für Landwirtschaft BLW
- Grüne Partei der Schweiz GPS
- Kleinbauern-Vereinigung VKMB
- ProSpecieRara
- Schweizer Bauernverband SBV.
1. Wiedereröffnung der Wochenmärkte
Analyse
Mitte März 2020 verbot der Bundesrat in der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus die Wochenmärkte, wobei ein einzelner Lebensmittel-Marktstand den Lebensmittel-Läden gleichgestellt und somit unter Einhaltung der Abstandsregel betrieben werden darf.
Ein einzelner Marktstand wird aber nie den Umsatz machen, der auf einem Markt möglich ist. Er ist für die Bevölkerung auch schwerer zu finden. Zudem ist es nicht wünschenswert, dass die Käufer von Stand zu Stand grössere Distanzen in der Stadt zurücklegen müssen.
Aktuell gibt es keine Bestrebungen, die (Lebensmittel-)Wochenmärkte unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften wieder zu erlauben. Marktfahrende verlieren damit ihr Einkommen und mehrere Hundert Tonnen geniessbarer Lebensmittel wie Früchte und Gemüse müssen vernichtet werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum Wochenmärkte selbst unter strenger Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen nicht stattfinden können – während gleichzeitig die Grossverteiler weiterhin geöffnet sind.
Vor allem aber würde es betroffenen Bauern einiges an Zusatzaufwendungen ersparen und die Bevölkerung könnte sich mit lokalen Lebensmitteln versorgen, was gerade in dieser Krise begrüssenswert wäre und auch dem aktuellen Konsumbedürfnis entspricht.
Die Corona-Pandemie und die dadurch nötigen Massnahmen veranlassen viele Konsumenten, wieder darüber nachzudenken, woher sie ihre Lebensmittel beziehen und wer diese herstellt.
Bei aller Tragik bietet diese Krise eine Chance, der Schweizer Bevölkerung den Wert der Lebensmittel und deren Bezug direkt vom produzierenden Hof wieder näher zu bringen. Damit kann auch ein ökologischeres und für die Produzenten existenzsicherndes Konsum-Verhalten ohne Umweg über den Grossverteiler erreicht werden.
Das Verbot der Wochenmärkte führt zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung der Grossverteiler gegenüber den Landwirten und anderen Produzenten. Und es widerspricht dem Bestreben, einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad zu erreichen.
Massnahmen
- Wochenmärkte für Lebensmittel und Setzlinge/Saatgut sind wieder erlaubt.
- Der Marktplatz wird mit Absperrband gekennzeichnet.
- Es gibt nur einen Eingang mit einer Tafel mit den Verhaltens-Regeln.
- Ausserhalb des Platzes weisen freiwillige Helfer die Marktbesucher ein und schauen, dass keiner «durchschlüpft».
- Am Eingang erhalten die Besucher Nummern wie bei den Grossverteilern, um die Besucherzahl zu begrenzen.
- Die Stände haben einen Abstand von mindestens 2 m und es sind maximal drei Personen als Personal zugelassen.
- Die Standbetreiber desinfizieren sich regelmässig die Hände.
- Es sind nicht mehr als zwei Besucher pro Stand zugelassen, die untereinander 2 Meter Abstand halten.
- An den Ständen wird mit Karte, Twint oder anderen bargeldlosen Systemen bezahlt. Bargeld wird nur im Ausnahmefall (zum Beispiel von älteren Käufern) akzeptiert.
2. Härtefall-Fonds auch für die Schweizer Landwirtschaft
Analyse
Das vom Bundesrat beschlossene Massnahmen-Paket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise gilt grundsätzlich auch für die Landwirtschaft. Insbesondere für:
- die Überbrückungs-Kredite für Unternehmen
- die Ausweitung der Entschädigungen für Kurzarbeit für Angestellte
- die Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständige
Ein Anrecht auf Entschädigung haben:
- Selbstständigerwerbende, die einen Erwerbsausfall wegen einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbots erleiden.
- Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist.
Der Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung entfällt aber für Betriebe, die Direktzahlungen beziehen oder aufgrund der Massnahmen des Bundesrates nicht ganz geschlossen werden müssen.
Diese Regelungen schliessen praktisch sämtliche Landwirtschaftsbetriebe vom Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung aus. Dabei fallen insbesondere bei Landwirten, die Gastronomie und Event-Lokale belieferten, grosse Erwerbsausfälle an, die sie in finanzielle Bedrängnis bringen.
Zwar gewährt der Bund auch Landwirtschafts-Betrieben in Corona-bedingten Liquiditäts-Engpässen die Möglichkeit, rasch und unkompliziert einen zinslosen Überbrückungskredit zu beantragen. Dieser muss aber – selbstverständlich – zurückbezahlt werden, was die finanzielle Situation nur für den Moment bessert.
In Anbetracht der Unsicherheit, wie schnell sich die Gastronomie nach der Krise wieder erholt, ist nicht abzusehen, ob und wie diese Kredite rückerstattet werden können.
In einer Krisen-Situation, in der die produzierende Landwirtschaft einen substanziellen Beitrag zur Bewältigung beiträgt, wäre es wichtig, sie zu stärken – und nicht in zusätzliche finanzielle Existenz-Ängste zu stürzen.
Massnahmen: Das «Modell Österreich» als Lösungsvorschlag
Das Nachbarland Österreich hat in einem COVID-19 Gesetzespaket unter anderem einen Härtefall-Fonds beschlossen, der mit 1 Milliarde Euro dotiert ist. Auf diesen können Betriebe zugreifen, die unter die KMU-Grenze fallen. Auch bäuerliche Familienbetriebe profitieren davon.
Gemäss Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger ist der Härtefall-Fonds ein Sicherheitsnetz, mit dem jenen Betrieben, die von der Krise am härtesten getroffen werden, schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.
Der österreichische Härtefall-Fonds ersetzt die vielerorts dramatischen Einnahmen-Ausfälle und deckt wo nötig die höheren Produktionskosten.
Mit dieser Hilfe wird im Nachbarland Österreich auch die Wertschätzung gegenüber den Bäuerinnen und Bauern signalisiert, die gerade in dieser Krisensituation dringend benötigt wird.
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, die eigene Bevölkerung ausreichend, gesund und in höchster Qualität versorgen zu können. Wenn diese Leistungen auch in Zukunft erbracht werden sollen, brauchen die bäuerlichen Betriebe jetzt Solidarität und Unterstützung.
Wie im Nachbarland Österreich sollte sich jetzt auch die Schweiz solidarisch zeigen und den Anspruch auf Erwerbsausfall-Entschädigungen auf bäuerliche Betriebe ausweiten, die nicht gänzlich schliessen mussten und direktzahlungsberechtigt sind.
Und es sollte auch eine vorzeitige Auszahlung der Direktzahlungen und der Einzelkultur-Beiträge ermöglicht werden, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
3. Subvention der Landwirtschafts-Löhne durch den Bund
Analyse
Durch fehlende Grenzgänger fehlen an vielen Orten dringend benötigte Ernte-Helfer. Zum Beispiel bei der Spargel-Ernte und generell bei den Obst- und Gemüse-Produzenten.
Die Online-Stellenplattform der Schweizer Landwirtschaft agrarjobs.ch bietet kostenlos ihre Dienstleistung für Ernte-Helfer und Landwirte an, die solche suchen. Eine weitere Plattformen ist agrix.ch von der Waadtländer Landwirtschaftsorganisation Prometerre.
Der Schweizer Obstverband (SOV) und der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) haben gemeinsam mit dem Personalunternehmen Coople eine Krisen-Allianz gebildet, um die Ernte 2020 sichern. Die Obst- und Gemüse-Kooperation setzt dabei vor allem auf Arbeitskräfte aus dem Gastgewerbe, die zur Zeit nicht arbeiten können.
Auch der Schweizer Branchenverband HotellerieSuisse ist mit an Bord. Dieser will Mitarbeitern aus der Branche eine Chance bieten, Lohn- und Einsatzausfälle aufgrund von Kurzarbeit oder Betriebsschliessungen zu überbrücken.
Das Personalunternehmen Coople weist aber zu Recht darauf hin, dass die Löhne stimmen müssten, da aktuell wenige Personen bereit seien, für diesen Lohn so viele Arbeitsstunden zu verrichten.
Das führt zu einem grundsätzlichen Problem in der Landwirtschaft: Die Arbeitstage sind lang und hart – und die Löhne entschädigen nicht ansatzweise dafür, wie Landwirte aus eigener Erfahrung wissen.
Es ist selbstverständlich nicht möglich – und auch nicht angemessen – von den Betrieben in dieser finanziell ohnehin schwierigen Situation zu verlangen, die Löhne zu erhöhen. Das Geld dafür ist schlicht nicht vorhanden.
Um die Ernte 2020 sicherzustellen und eine Lebensmittel-Verschwendung mit nicht geerntetem Gemüse zu vermeiden, ist eine Subvention der Landwirtschaftslöhne durch den Bund zumindest kurzfristig angebracht und nötig.
Mittel- bis langfristig muss das Problem der schwierigen Arbeitsbedingungen und der tiefen Löhne anderweitig angegangen werden. Sei es durch Direktzahlungen oder ein anderes noch zu evaluierendes System.
Die Krise zeigt uns auch eindrücklich, dass kaum Schweizer bereit sind, zu diesen Bedingungen zu arbeiten.
In Anbetracht der Wichtigkeit des Landwirtschafts-Sektors für die Versorgung der Schweizer Bevölkerung sollten auch hier Massnahmen getroffen werden, um die Lohnsituation schon kurzfristig und noch besser langfristig zu entschärfen.
Dies gilt auch für die Löhne der Landwirte selber, die sich oftmals nur einen Stundenlohn weit unter einem sogenannten Mindestlohn auszahlen können. Das hat unter anderem dazu geführt, dass der wichtige Bauernberuf je länger je mehr an Attraktivität verliert und Betriebe oft um Nachwuchs besorgt sind.
Selbstverständlich sollten langfristige Zahlungen an ökologische und andere Kriterien gebunden sein und nicht nach dem Giesskannen-Prinzip ausgeschüttet werden.
Massnahmen
Der Bund subventioniert kurzfristig die Löhne der Erntehelfer und Landwirtschaftsangestellten mittels einem Fonds für die Zeit der Ernte 2020 bis sich die Situation normalisiert hat.
Langfristig wird im Austausch mit den Landwirten sowie Obst- und Gemüseproduzenten nach einer Lösung gesucht, die es erlaubt, gewisse Mindestlöhne auch in der Landwirtschaft auszahlen zu können ohne die Betriebe in starke Bedrängnis zu bringen.
4. Saatgut- und Setzlings-Märkte wieder erlauben
Analyse
Der Bundesrat lehnte Mitte März 2020 einen Antrag ab, den Verkauf von Saatgut und Setzlingen für private Gärten in den Läden (und damit auch Hofläden) wieder zuzulassen.
Erlaubt ist aber, eine Art «Take away» für Saatgut und Setzlinge einzurichten, der vorgängig per Telefon oder online bestellte Ware abgibt. Ebenso darf bestellte Ware nach Hause geliefert werden.
Für die Landwirtschaft ist die Versorgung mit Saatgut und Setzlingen damit gewährleistet. Problematischer sieht es jedoch mit dem Absatz der Setzlinge für Gärtnereien und mit der Versorgung der breiten Bevölkerung aus.
Auch Produzenten, die primär Setzlings-Märkte belieferten, kommen in starke Bedrängnis. So musste zum Beispiel die Landi bereits einen Grossteil ihrer Setzlinge vernichten. Dies führt zum einen zu einer grossen Einkommens-Einbusse auf Seiten der Produzenten.
Zum anderen ist es auch eine immense Verschwendung nutzbarer Pflanzen und damit indirekt von Lebensmitteln.
In einer Krisensituation wäre es wichtig, die in der Schweiz produzierten Ressourcen vollständig zu nutzen und Lebensmittel sowie Pflanzen der Bevölkerung zugänglich zu machen.
Inzwischen gibt es bereits diverse Höfe und Gärtnereien, die online Vertriebswege aufgleisen und versuchen, so ihre Setzlinge loszuwerden. Das ist teilweise auch erfolgreich. Es funktioniert aber nur für kleinere Betriebe und Gärtnereien, da nur bereits suchende Käufer auf diese Angebote stossen und von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Grössere Gärtnereien können ihren Bestand so aber kaum absetzen.
Jetzt besinnen sich viele Konsumenten wieder auf die Herkunft der Lebensmittel. Hobbygärtner haben mehr Zeit – und die Aussaat kann nicht einfach mehrere Monate verschoben werden. Hier wäre es wichtig, zu gewährleisten, dass die Setzlinge zu den Menschen gelangen, idealerweise auf Setzlings-Märkten oder in bereits bestehenden Hofläden.
Auch gesellschaftlich ist es wichtig, die sozialen Konsequenzen der Isolation abzufedern. Die Menschen sollen ihren Hobbys unter Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen nachgehen oder Neues entdecken können. Gartenarbeit trägt erwiesenermassen zum Abbau von Stress und Frust bei, die sich in einer solchen Situation anstauen können.
Massnahmen
Mit der Erweiterung der Hofladen-Erlaubnis um Setzlinge und Pflanzen, sowie mit der Wiedereröffnung der Setzlingsmärkte wären mehrere Probleme in einem Schritt gelöst.
Unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften wie im Marktkonzept unter Punkt 1 beschrieben, wäre ein Setzlingsmarkt einem Grossverteiler bezüglich Ansteckungsgefahr ebenbürtig und würde vermutlich eher zur Gesundung der Bevölkerung beitragen.
7