Biodiversität ist eine Versicherung. Fällt in einem Ökosystem mit grosser Biodiversität eine Art aus, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass eine andere Art die Lücke füllt. Das ist wichtig für Natur und Mensch. So können weiterhin das Wasser gefiltert, der Boden stabilisiert oder die Nutzpflanzen bestäubt werden. So beschreibt es die Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL).

Die Biodiversität erleidet in der Schweiz und weltweit Verluste, wie der Bundesrat in seiner Strategie 2012 schrieb. Daher setzt der Bund seit 2017 einen Aktionsplan um. Zwei Jahre später wurde die Biodiversitäts-Initiative lanciert, die nun zur Abstimmung kommt. Die Initianten wollen den Artikel 78 der Bundesverfassung mit diesen drei Forderungen ergänzen:

  • Die schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler sollen bewahrt werden.
  • Die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe sollen auch ausserhalb der Schutzobjekte geschont werden.
  • Die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente sollen zur Verfügung stehen.

Für die Umsetzung zuständig wären Bund und Kantone, je nachdem, ob es sich um kantonale Schutzobjekte handelt oder um solche von nationalem Interesse. «die grüne» hat bei Manuel Herrmann, Mediensprecher des Trägervereins für die Biodiversitäts-Initiative, und bei Sandra Helfenstein, Leiterin der Nein-Kampagne und Leiterin Kommunikation und Marketing SBV, nachgefragt.

Dossier der BauernZeitung zur Biodiversitäts-Initiative

BiodiversitätsinitiativeDonnerstag, 25. Juli 2024