Die Pflanzenschutzmittelverordnung verbietet ab 1. Januar 2023 Pflanzenschutzmittel für die private Verwendung, wenn die Mittel bestimmte Gesundheitsgefahren darstellen, giftig für Wasserorganismen oder Bienen sind. Das betrifft den weitaus grössten Teil von Produkten, die im Obst- und Beerenanbau verwendet werden. Eine Fachbewilligung Pflanzenschutz berechtigt zum Kauf solcher Produkte. Im…
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