Welche Flächen müssen emissionsmindernd gegüllt werden? Betriebe mit mehr als 3 Hektaren düngbare Fläche. Betriebe, auf denen die düngbare Fläche abzüglich der unten genannten Ausnahmen 3 Hektaren nicht übersteigt, sind vom Obligatorium befreit. Welche Flächen sind nicht vom Obligatorium betroffen? Flächen mit mehr als 18 % Hangneigung.(Das betrifft nicht die ganze Parzelle. Wenn ein Teil der Parzelle…
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