In der Schweiz sind zurzeit rund 130 landwirtschaftliche Biogasanlagen in Betrieb. Die meisten produzieren Strom im Einspeisevergütungssystem (EVS) und erhalten eine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV).

Die letzten KEV-Förderzusagen wurden im Jahr 2019 gesprochen. Seither haben sich die Rahmenbedingungen mehrmals geändert.

Per 1. Januar 2025 können Betreiber von Biogasanlagen künftig zwischen zwei Modellen wählen:

  • Sie beantragen Investitions- und Betriebskostenbeiträge.
  • Sie entscheiden sich für die gleitende Marktprämie.

Bei der gleitenden Marktprämie handelt es sich um einen auf 20 Jahre garantierten Tarif, der die Gestehungskosten der Anlagen decken soll.

Nach einer Vernehmlassung im Frühjahr wird der Bund die definitiven Tarife aber erst gegen Ende 2024 publizieren. Dies führt sowohl für Projektanten von Neuanlagen als auch für Betreiber von bestehenden Anlagen, die aus der KEV ausscheiden, zu einer vorübergehenden Unsicherheit und zu einem Aufschub von Investitionen.

Ökostrom Schweiz als Fachverband der landwirtschaftlichen Biogasproduzenten empfiehlt Projektanten und Betreibern, beide Fördermöglichkeiten sorgfältig abzuwägen, sobald die definitiven Tarife bekannt sind. Der Fachverband bietet Unterstützung an, damit für jedes Projekt die beste Lösung gefunden wird.

Martin Hiefner ist stellvertretender Bereichsleiter Politik & Beteiligungen bei Ökostrom Schweiz.

Förderung aktuell
Die aktuelle Förderung bei landwirtschaftlichen Biogasanlagen enthält einen Investitionsbeitrag von maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Der administrative Aufwand sowie Planung, Genehmigung usw. sind nicht anrechenbar. Der Höchstbeitrag der Förderung liegt bei 18 500 Franken pro kW äquivalente elektrische Leistung. Bei den Betriebskostenbeiträgen beträgt der Beitragssatz bei Anlagen ≤ 50 kW mit maximal 20 Prozent Co-Substraten 21 Rp./kWh und ohne Co-Substrate 29 Rp./kWh. Ab 1. Januar 2025 wird es voraussichtlich zu Anpassungen kommen.