Die Registrierung von Schafen und Ziegen beinhaltet die Markierung mit zwei Ohrmarken (bei Schafen muss eine Ohrmarke mit einem Mikrochip versehen sein), sowie die Einzeltiererfassung auf dem Agate-Portal.
Alle Meldungen bei Geburt, bei Zugängen auf den Betrieb und Abgängen vom Betrieb, Ein- und Ausfuhren sowie Verendungen und Schlachtungen von Schafen und Ziegen müssen erfasst werden. Für die Kennzeichnung der Tiere können Lagerbestände von alten Ohrmarken aufgebraucht werden.
Ohrmarken für die Nachmarkierung oder Doppelohrmarken für Tiere, welche ab 2020 geboren werden, stehen bereits zum Bestellen auf der Agate-Plattform zur Verfügung. Ab dem 6. Januar 2020 wird das Meldewesen für die Erstregistrierung geöffnet. Es ist zu beachten, dass Schafe und Ziegen bis Ende 2022 nachmarkiert werden müssen. Verlassen Schafe vorher den Betrieb, muss die Nachmarkierung beim Wechsel erfolgen.
Ausnahmen betreffen Schlachtlämmer, welche 2019 geboren und bis zum 30. Juni 2020 geschlachtet werden, sowie Wanderschafe. Spezielle Regelungen gelten bei Mastgitzi. Eine Kennzeichnung mit einer Ohrmarke reicht, solange sie vor dem 120. Lebenstag in den Schlachthof gehen.
Durch diese Erfassung soll die Kontrolle des Tierverkehrs für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Bereich Schafe und Ziegen gewährleistet werden.