Ackerschonstreifen? Nützlingsstreifen? Saum auf dem Acker? Oder doch eine Buntbrache? Zwar gilt die Pflicht zu 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche BFF auf dem Acker erst ab 2024. Doch LandwirtInnen müssen jetzt schon entscheiden, wo sie was umsetzen wollen, denn Vorkulturen und Standort sind entscheidend. Hans Ramseier, langjähriger Professor für Pflanzenschutz und ökologischen Ausgleich an der HAFL, hat als…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 1 Minute
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.