Kurz & bündig

- Für Notfälle und beim Ausfall von Betriebsleitenden sind BetriebshelferInnen unverzichtbar.
- Hauptanbieter sind kantonale Bauernverbände und Maschinenringe.
- Für die Anbieter ist die Logistik, besonders von längeren Einsätzen, herausfordernd.
- Eine Taggeldversicherung ist ratsam, um Betriebsleitende finanziell abzusichern.

Es kann immer und überall passieren, denn niemand ist sicher vor Unfall oder Krankheit. Schon gar nicht in der Landwirtschaft, einem der gefährlichsten Berufe schweizweit. Wenn Betriebsleitende aus gesundheitlichen Gründen ausfallen, muss es meistens schnell gehen: misten, füttern, melken … Vor allem auf Tierhalterbetrieben sollte innerhalb weniger Stunden ein Ersatz vor Ort sein, um den Betrieb am Laufen zu halten und für das Tierwohl zu sorgen.

In solchen anspruchsvollen Situationen kommen BetriebshelferInnen zum Einsatz. Hauptanbieter der wertvollen Arbeitskräfte sind kantonale Bauernverbände und Maschinenringe. Private Unternehmen findet man kaum, selbstständig erwerbende BetriebshelferInnen werden von den Sozialversicherungsstellen der Kantone nicht anerkannt.

Der SBV hat eine Übersicht über Unterstützungsangebote in der ganzen Schweiz, geordnet nach Kantonen, erstellt:
www.diegruene.ch/liste-betriebshelfer

Einsätze, die mehrere Wochen dauern, sind herausfordernd

Die grösste Herausforderung im Betriebshelferdienst ist die Logistik, weiss Fabian Brühwiler, Geschäftsführer Maschinenring Schweiz und Maschinenring Ostschweiz: «Notfälle können wir in der Regel abdecken. Schwierig sind Einsätze, die mehrere Wochen andauern. Dann sind unsere Leute über längere Zeit blockiert und können kurzfristig nicht an einem anderen Ort einspringen.» Er erklärt, dass der Betriebshelferdienst eine Notfallorganisation und keine Dauerlösung für Einsätze von mehreren Monaten sei.

Gleichzeitig ist es wichtig zu betonen, dass Betriebshelfende die Betriebsleitenden nicht ersetzen. Sie sind Angestellte einer Firma oder Organisation und dementsprechend gelten für sie Arbeitszeiten, Ferien- und Freitage nach den kantonalen Normalarbeitsverträgen.

Daraus folgt, so Brühwiler: «Bei längeren Einsätzen müssen wir eine Ablösung für BetriebshelferInnen stellen können. Es braucht also mindestens zwei, manchmal auch drei BetriebshelferInnen für denselben Betrieb.»

Arbeitssicherheit für Betriebshelfende sicherstellen

Was Betriebshelfende bei einem Einsatz vorfinden, ist vorgängig schwierig einzuschätzen. Es ist durchaus möglich, dass sie auf Betrieben eingesetzt werden, welche der aktiven Unfallverhütung bislang nur wenig Priorität beimassen. Dadurch können sie gefährlichen Situationen ausgesetzt sein und müssen mit Unvorhergesehenem rechnen.

Erfahrene Betriebshelfende betonen die Wichtigkeit des achtsamen Arbeitens. Stress und Eile haben keinen Platz. Es ist nicht prioritär, den Stall möglichst schnell fertig zu haben. Die Arbeitgeber (Maschinenringe und Bauernverbände) sind verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Betriebshelfenden. Sie sind bestrebt, ihre Arbeitnehmenden auf schwierige Situationen vorzubereiten.

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Das gilt es zu überlegen

Für Betriebsleitende lohnt es sich, Zeit zu investieren und vor einem Ernstfall die Situation der Betriebshelferdienste in der eigenen Region zu analysieren. Diese Fragen sollte man sich stellen:

  • Welche Betriebshelferdienste stehen zur Verfügung?
  • Wo braucht es eine Mitgliedschaft?
  • Was kosten (pro Tag/pro Stunde) Betriebshelfende im Falle von Unfall oder Krankheit?
  • Wo und zu welchen Bedingungen gibt es finanzielle Unterstützung (z. B. Hilfsfonds)?
  • Wie sind familiäre Arbeitskräfte und die Betriebsleitenden im Falle von Unfall und Krankheit versichert?
  • Wie finanziere ich Betriebshelfende bei Unfall oder Krankheit kurzfristig (unter 30 Tagen), mittelfristig (31 bis 60 Tage) und langfristig (über zwei Monate)?
  • Wer bietet den Betriebshelferdienst auf und welche Informationen werden benötigt (z. B. Mitgliedschaftsnummer, Versicherungsangaben)?
  • Plan B im Falle von Unfall oder Krankheit, wenn keine Betriebshelfenden einsatzbereit sind.
  • Bei länger andauernder Abwesenheit: Wer übernimmt das Agrarbüro und wer kann dabei unterstützen (z. B. Treuhandbüro, Bauernverband oder Bürounterstützung Maschinenring)?

Praxisschulungen für Betriebshelfende sollen sensibilisieren

In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) werden Praxisschulungen angeboten, an denen Betriebshelfende für das Erkennen von Gefahrensituationen sensibilisiert und im Umgang damit geschult werden. Es ist zentral, dass die Helfenden in der Not wissen, wie sie sich in gefährlichen Situationen zu verhalten haben, und diese provisorisch beheben können, um ihre Arbeit ohne unnötiges Risiko auszuführen.

Gefahrenquellen sind zum Beispiel ungesicherte Absturzstellen bei Heu- und Strohabwürfen oder auf erhöhten Böden, Maschinen mit fehlenden oder defekten Schutzeinrichtungen oder ungesicherte Aufstiege und Leitern. Hinzu kommen weitere Gefahrenquellen, welche den Betriebshelfenden im fremden Betrieb nicht bekannt sind.

Eine Taggeldversicherung hilft, Betriebshelfende zu finanzieren

Um Betriebe und Betriebsleiterfamilien vor finanziellen Schwierigkeiten zu schützen und in Notsituationen die Kosten für Betriebshelfende auch während mehrerer Monate tragen zu können, ist eine freiwillige Taggeldversicherung sinnvoll. Die Agrisano empfiehlt, den Erwerbsausfall bei Krankheit oder Unfall so abzusichern:

  • Betriebsleitende: 250.–/Tag
  • Mitarbeitende Familienmitglieder: 150.–/Tag

Die Höhe der Taggeldleistungen sowie die Wartefristen können dabei der Erwerbssituation sowie den betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden. Zudem empfiehlt es sich, in veränderten Lebenssituationen (z. B. nach der Geburt des ersten Kindes) die finanzielle Lage neu zu überdenken und allenfalls die versicherte Summe anzupassen. Dies kann eine erneute Gesundheitsprüfung zur Folge haben.

Agrisano-Versicherte können bei Unfall und Krankheit durch eine zusätzliche Kostenübernahme aus dem Agrisano-Fonds für Betriebs- und Familienhelfer unterstützt werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen wie Mindestversicherungsdauer oder Mindestwert der Taggeldversicherung erfüllen. Diese Beteiligung beträgt bis zu Fr. 100.– pro Tag für maximal 30 Tage innert 365 Tagen.

Fabian Brühwiler weist darauf hin, dass Betriebshelfende Geld kosten – viel Geld in kurzer Zeit, und das in einer Situation, die für die Betriebsleiterfamilie ohnehin nicht einfach zu tragen ist. Er empfiehlt: «Betriebsleitende sollten sich darüber im Klaren sein, was Versicherungen tragen und was der Betrieb mitfinanzieren kann.» Dementsprechend sollten die Taggeldversicherungen gewählt und Rücklagen für Notsituationen gebildet werden.

Zu Unrecht haftet dem Beruf ein schlechtes Image an

Doch die beste Taggeldversicherung nützt nichts, wenn die Betriebshelferdienste ausgelastet sind und in der Not kein Ersatz gefunden werden kann. Leider kommt es immer wieder zu Personalengpässen und Hilfesuchende müssen abgewiesen werden. Jede Person mit einer landwirtschaftlichen Ausbildung, die gerne selbstständig arbeitet, flexibel und offen ist für Neues, kann sich grundsätzlich als BetriebshelferIn melden.

Diesem Profil würden viele junge Menschen, aber auch jung gebliebene Betriebsleitende, die den Betrieb bereits übergeben haben, entsprechen. Weshalb werden trotzdem in der ganzen Schweiz Betriebshelfende gesucht? «Dem Beruf BetriebshelferIn haftet völlig zu Unrecht ein schlechtes Image an. Man ist nicht Lückenfüller, sondern eine wertvolle Arbeitskraft, deren Wichtigkeit für unsere Branche immer weiter zunimmt», betont Fabian Brühwiler.

Mehr Verständnis und Wertschätzung für die Aufgabe

Gleichzeitig will Fabian Brühwiler nicht beschönigen: «Viele BetriebshelferInnen werden verheizt. Es ist eine Illusion, dass sie Betriebsleitende eins zu eins ersetzen können. Zudem fehlt es auf manchen Betrieben an Wertschätzung und Verständnis.»

Verständnis dafür, dass Betriebshelfende, die erst wenige Tage auf dem Betrieb sind, die Arbeit nicht im selben Tempo oder in einer anderen Art und Weise erledigen wie Betriebsleitende mit 20 Jahren Erfahrung. Von zentraler Bedeutung sind zeitgemässe Arbeitsbedingungen und ein kompetenter Support auf der Geschäftsstelle, der die Einsätze koordiniert und die Betriebshelfenden auf psychischer Ebene entlastet.

Somit können sich die Betriebshelfenden auf ihre Kernaufgabe, den Betrieb am Laufen zu halten und die Tiere zu versorgen, konzentrieren. Sie können wertvolle (Lebens-)Erfahrungen sammeln und lernen während ihrer Arbeit die verschiedensten Betriebssysteme kennen. Betriebshelfende sind wertvolle Fachkräfte, die in schwierigen Situationen Familienbetriebe entlasten und Dankbarkeit verdient haben.

Was kosten Betriebshelfende?

Ist ein/e BetriebshelferIn gefunden, so stellt sich als Nächstes die Frage, was der Einsatz kostet. Auf einem Milchwirtschaftsbetrieb sind zehn Stunden pro Tag schnell mit Arbeit gefüllt. Bei einem Arbeitsausfall von zwei Wochen läppern sich die Stunden zusammen.

Fünf Beispiele zeigen die Preisspanne auf:

  • Der Maschinenring Ostschweiz verrechnet für Mitglieder Fr. 33.10 inkl. MwSt. pro Stunde, Nichtmitglieder zahlen einen stündlichen Aufpreis von Fr. 4.50.
  • Mit Tagessätzen arbeitet der Betriebshelferdienst des St. Galler Bauernverbandes. Abhängig von Lage und Grösse des Betriebes variieren die täglichen Kosten zwischen Fr. 169.– und Fr. 189.– (inkl. MwSt.) bei einem Einsatz aufgrund von Krankheit oder Unfall.
  • Der Betriebshilfefonds Thurgau übernimmt bei einem Betriebshelfereinsatz Fr. 5.50 pro Stunde.
  • Der Betriebshelferdienst im Kanton Luzern ist eine bäuerliche Selbsthilfeorganisation des Maschinenrings Luzern. Abgewickelt werden die Einsätze über die Tochtergesellschaft agriWork GmbH. Der Tageseinsatztarif beläuft sich auf Fr. 290.– (exkl. MwSt.). Landwirte, die in den Betriebshelfer-Pool einzahlen, bekommen während der ersten 30 Tage eine Rückvergütung von Fr. 80.– pro Tag. Für Einsätze unter sieben Stunden täglich werden Fr. 39.– pro Stunde (exkl. MwSt.) verlangt. Auch hierfür wird eine Rückvergütung von Fr. 9.50 pro Stunde ausbezahlt, sofern die Landwirte den Betriebshelfer-Pool unterstützen.
  • Die Betriebshilfe Bern verrechnet pro Tag zwischen Fr. 110.– und Fr. 250.–. Auch hier wird unterschieden zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern, wie Geschäftsführerin Aline Plüss erklärt. Zudem beteiligen sich einige Krankenkassen an einem Unterstützungsbeitrag.

Fazit: Die Preisgestaltung ist sehr vielfältig und hängt ab vom Dienstleistungsanbieter, den Krankenkassen und der Region. Es ist empfehlenswert, sich vorgängig über Mitgliedschaften, Tarife und finanzielle Unterstützung (Hilfsfonds) zu informieren.

Vorkehrungen für den Notfall

Checklisten, die den unvorhergesehenen Einsatz eines Betriebshelfenden erheblich erleichtern:

  • Liste mit wichtigen Telefonnummern wie ServicetechnikerIn Melkmaschine, ServicetechnikerIn für Entmistungs- und Fütterungsroboter, Tierarzt, Lohnunternehmer, Milchabnehmer, Familienmitglieder oder Bekannte, die den Betrieb gut kennen.

  • Welche Arbeiten müssen auf dem Betrieb zwingend ausgeführt werden?

  • Anleitung für wichtige Arbeitsabläufe dokumentieren: Wann, wo, wie und in welcher Reihenfolge werden im Normalfall Arbeiten ausgeführt?

  • Tiere kennzeichnen und dokumentieren, was die Kennzeichnung bedeutet.

  • Welche Fütterungskomponenten werden wann welchem Tier verabreicht?

  • Was beinhalten die Futtermischungen?

  • Wo werden wichtige Dokumente wie Behandlungsjournal, Besamungskalender, Wiesenjournal, Begleitdokumente usw. aufbewahrt?

Agrisano hat ein Merkblatt und verschiedene Angebote rund um Prävention und Unterstützung:
www.diegruene.ch/agrisano-praevention