Kurz & bündig
- Der Schweizer Lohnunternehmer-Verein führte im Januar 2020 seine zweite LUTaCH-Tagung durch.
- An diversen Fachvorträgen informierten sich die Lohnunternehmer und ihre Mitarbeiter über die neusten Trends und Vorschriften.
- Die Lohnunternehmer setzen sich für eine produzierende Schweizer Landwirtschaft ein und sind ein wichtiger Teil in der Nahrungsmittelproduktion.
An der Schweizer Lohnunternehmer-Tagung LUTaCH soll den Lohnunternehmern Fachwissen vermittelt werden, wie der scheidende Geschäftsführer Romain Fonk erklärt. Diesen Anspruch erfüllte der Verein mit interessanten Fachvorträgen und Gesprächsforen vollumfänglich.
Die LUTaCH ist ein Stelldichein der Lohnunternehmer, wie auch der Landtechnik-Vertreter in der Schweiz. Die als Sponsoren agierenden Landtechnik-Unternehmen stellten im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung ihre neusten Gerätschaften vor. In der Ausstellungshalle bietet sich denn auch ein Anblick, den man von der Agrama kennt.
Die Veranstaltung richtete sich jedoch ausschliesslich an Lohnunternehmer und ihre Mitarbeiter, weshalb die Landtechnik-Firmen ein absolutes Fachpublikum begrüssen konnten.
In den Fachvorträgen ging es beispielsweise um die zukünftige Gülle-Ausbringtechnik mit der verschärften Gesetzgebung. Demnach sind ab dem Jahr 2022 emissionsmindernde Massnahmen im ÖLN vorgeschrieben, mindestens ein Schleppschlauch muss es sein. Harald Menzi vom Bundesamt für Umwelt BAFU orientierte über die Hintergründe, die zu den verschärften Vorschriften führten. Die Landwirtschaft ist Hauptverursacherin von Ammoniak-Emissionen. Die Luftreinhalte-Verordnung LRV des Bundes legt fest, dass die Landwirtschaft ihre Emissionen senken muss, was nun im ÖLN geregelt ist.
Stickstoff gehört in den Boden, nicht in die Luft
Harald Menzi ermunterte die Besucher, die neuen Vorschriften als Chance zu sehen, da mit der vorgeschriebenen Technik mehr Stickstoff zur Pflanze gelangt. Es gibt verschiedene Ansätze, die landwirtschaftlich verursachten Ammoniak-Emissionen zu reduzieren, beispielsweise auch bauliche am Laufhof oder am Gülle-Lager.
Allein die Ausbringung trägt jedoch einen Anteil von 35 Prozent an den landwirtschaftlichen Gesamt-Emissionen bei. Deshalb sei es sinnvoll, hier mit Technik anzusetzen, erklärte Menzi. Vor allem darum, weil dies im Gegensatz zum Stallbau allein mit einer neuen Maschine kurzfristig umgesetzt werden kann. Es würde auch nicht viel bringen, die Verluste im Stall zu reduzieren und den Stickstoff bei der Ausbringung ohne Massnahmen dann trotzdem zu verlieren.
Schleppschlauch, Schleppschuh und Schlitzgeräte sollen hier die Emissionen reduzieren. Ausnahmen sind nur bei starker Hangneigung oder besonderen betrieblichen Gründen erlaubt, wo weiterhin eine Breitverteilung möglich ist.
Je näher der Umsetzung, desto mehr ertönen politische Stimmen, welche die Wirkung der Massnahmen in Frage stellen und Breitverteiler weiterhin erlaubt sein wollen. Diese werden von vielen Landwirten kostengünstig und eigenmechanisiert eingesetzt.
Erwähnt wird etwa die Flexibilität beim Ausbringzeitpunkt, wo dank Eigenmechanisierung windstille, feuchte Witterung abgewartet werden kann. Zusammen mit stark verdünnter Gülle könne so auch mit geringen Emissionen ausgebracht werden.
Demgegenüber muss die teure Verteiltechnik aus wirtschaftlichen Gründen überbetrieblich auch unter ungünstigen Witterungsbedingungen eingesetzt werden, womit der Vorteil dahin sei. Wie dem auch sei, Lohnunternehmer bieten bereits heute mehrheitlich emissionsmindernde Techniken an und diese dürfte in Zukunft mehr nachgefragt werden.
Brems-Systeme sorgen weiterhin für rote Köpfe
Für die auf den Gülleaustrag spezialisierten Lohnunternehmer wird sich mit den neuen Luftreinhalte-Vorschriften beim Maschinenpark nicht viel ändern.
Das gleiche gilt für ein weiteres aktuelles Thema, welches die Landwirtschaft und den Landmaschinenhandel beschäftigt. An einem weiteren LUTaCH-Podium diskutierten Fachleute aus der Gesetzgebung, der Polizei, dem Anhängerbau und Lohnunternehmer über die unsägliche Situation bei den Bremsvorschriften mit höherer Bremsverzögerung. Die Lohnunternehmer sind sich einig, dass hier nur noch das Druckluft-Bremssystem erlaubt sein sollte. Hydraulische Bremsanlagen hätte man mit der neuen EU-Bremsverordnung verbieten sollen, die Zweileiter-Systeme vorschreibt. So hätte es einen Schnitt gegeben, bei dem alle Traktoren und Anhänger auf ein einheitliches Bremssystem umgestellt würden.
Nun gibt es weiterhin zwei Systeme, die man nicht zusammenhängen kann. Und jetzt kommt noch hinzu, dass es bei den Öldruckbremsen Schwierigkeiten bei der Zulassung durch die Strassenverkehrsämter gibt.
Ein Fachgremium beschäftigt sich zurzeit mit der Frage, wie man das Dilemma lösen könnte. Wobei es Druckluft-Vertreter und Ölbrems-Vertreter gibt – und beide Lager regen sich gegenseitig furchtbar auf.
Am LUTaCH-Podium war auch Niklaus Wysshaar vom Bundesamt für Strassen ASTRA vertreten. Er stellte in Aussicht, Mitte des Jahres 2020 mit entsprechenden Weisungen Klarheit zu schaffen. Dabei soll auch die Nutzung des neuen hydraulischen Zweileiter-Systems am Anhänger zusammen mit einem bisherigen Traktor mit Einleiter-Anschluss geklärt werden.
Lohnunternehmer sorgen sich um die Schweizer Landwirtschaft
An der Generalversammlung der Lohnunternehmer vom 29. Januar 2020 im Rahmen der LUTaCH stellte sich der Verein gegen die Trinkwasser- und Pestizid-Initiativen. Mit den Initiativen würde die Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz reduziert, weshalb im Rahmen der Generalversammlung von Import-Initiativen die Rede war.
Der Verein reiht sich ein in die Allianz im Kampf gegen die Import-Initiativen, die vom Schweizer Bauernverband angeführt wird.
Man denkt auch bereits an ein Referendum, sollten in die AP22+ zu viele Forderungen der Initiativen einfliessen. Der Lohnunternehmerverein wünscht sich eine produzierende Schweizer Landwirtschaft.
Dazu setzen sich die Lohnunternehmer nicht nur politisch ein. Ihr Dienstleistungsangebot mit Maschinen, die sich aus wirtschaftlicher Sicht nicht jeder Landwirt selbst leisten kann, ist für viele Landwirtschafts-Betriebe überlebenswichtig.
Denkt man an die Vorschriften bei den Bremsen oder in Zukunft beim Gülleaustrag, müssen die Landwirte noch mehr in Technik investieren. Hier werden nicht mehr alle mitmachen und weitere Landwirtschafts-Betriebe werden stattdessen Lohnunternehmer-Leistungen beanspruchen.
Geschäftsstelle wird ausgebaut
Der Lohnunternehmer-Verein baut seine Geschäftsstelle aus. Mit Nicolas Eschmann aus Gondiswil BE übernimmt am 1. März 2020 ein neuer Geschäftsführer die Leitung des Vereins.
Romain Fonk, bisheriger Geschäftsführer, bleibt den Lohnunternehmern Schweiz erhalten, wird jedoch sein Pensum reduzieren.