Pferde sind heute mehrheitlich als Heimtiere deklariert und werden für Freizeitzwecke genutzt. Aus raumplanerischer Sicht sorgt ihre Betreuung in der Landwirtschaftszone für Diskussionen. Die Wegleitung «Pferd und Raumplanung» (Link am Ende der Seite) definiert die Grundsätze, der Vollzug wird kantonal unterschiedlich gehandhabt.

Landwirtschaftsbetriebe unterhalb der Gewerbegrenze sind in der Pferdehaltung stark eingeschränkt und dürfen höchstens Bestehendes umnutzen. Neue Bauten und Anlagen sind erst für landwirtschaftliche Gewerbe ab 1 SAK bewilligungsfähig, diesen Status müssen sie bereits ohne das Bauprojekt erreichen. Als limitierende Faktoren wirken Futtergrundlage und Weiden; vorgeschrieben ist «überwiegend betriebseigen», in der Regel 70 Prozent. Professionelle Pferdesportanlagen gehören in Spezialzonen.

Schon kleine Projekte brauchen eine Baubewilligung

«Bei komplexen Projekten lohnt es sich immer, mit einem Anfragegesuch, bei welchem das Bauprojekt noch nicht ins Detail durchgeplant sein muss, vor dem eigentlichen Baugesuch zu starten», rät Nadine Maier, Leiterin Baugesuche und Raumplanung bei Landwirtschaft Aargau. «So können Planungskosten gespart werden, indem beispielsweise ein ungeeigneter Standort frühzeitig ausgeschlossen wird.»

Auch kleinere Projekte ohne Veränderung an der Gebäudehülle müssen bewilligt werden, beispielsweise drei Boxen zu zwei grösseren umbauen oder Boxen in einen Gruppenstall umwandeln. «Jede Nutzungsänderung ist dem Gemeinderat und bei Erfordernis zuhanden der Abteilung für Baubewilligungen zu melden, respektive es ist ein Baugesuch einzureichen», stellt Nadine Maier klar.

Ein Baugesuch braucht es ebenfalls für Befestigungen von Weideeingängen, für Weideunterstände, Tränke-/Fütterungseinrichtungen und Zäune, die auf Dauer angelegt sind. Einige Kantone kennen Ausnahmeregelungen für solche Anlagen, wenn sie nur für eine bestimmte Zeit auf einer Parzelle stehen.

Die Baukosten für Pferdeställe variieren stark

Für die Abschätzung der Baukosten von Pferdeställen gibt es keine aktuellen Referenzzahlen. Gemäss Agroscope werden möglicherweise in den nächsten Jahren neue Erhebungen gemacht. Der ART-Preisbaukasten legt Zahlen vor; sie sind aber bereits 18 Jahre alt. Werden zu diesen Preisen 10 Prozent Teuerung zugeschlagen, betragen die Gestehungskosten für eine Boxe (12 m2) mit Auslauf (20 m2) rund 14 000 Franken. Ein Gruppenlaufstall mit Auslauf für fünf Equiden kommt auf rund 6000 Franken pro Pferdeplatz. Beide Beispiele sind ohne die Kosten für Stützen und Wände des Gebäudes, aber inklusive der Kosten für die Bodenkonstruktion gerechnet.

Ein grossräumiger Aktivstall mit Automatisierungselementen kommt sicher teurer zu stehen. Auch sonst findet der Architekt und Stallbauer Michel Schneider diese Richtwerte wenig hilfreich: «Jedes Projekt hat eine individuelle Vorgeschichte und Parameter, sehr viele Faktoren bestimmen die Kosten.»

Einige Praxisbeispiele mit drei bis 16 Auslaufboxen zeigen: Inklusive sämtlichen Nebenkosten – von der Baubewilligung über Terrainverschiebung bis zu Nebenbauten – können sich 37 000 bis 66 660 Franken Investitionsbedarf pro Pferdeplatz für eine Auslaufboxe ergeben.