Gründüngungen sind seit der Einführung des Produktionssystembeitrags zur «angemessenen Bedeckung des Bodens» immer häufiger anzutreffen. Sie verbessern die Bodenfruchtbarkeit durch Humusaufbau und reduzieren das Erosionsrisiko.
Gemäss Produktionssystembeitrag ist bei der Ernte vor dem 30. September eine Bedeckung Pflicht, was dazu führt, dass spät angesäte Gründüngungen oft jung einwintern. Das hat Auswirkungen auf das Abfrierverhalten der einzelnen Pflanzenarten. Gründüngungen müssen vor dem Anlegen der Folgekultur im Frühling abgefroren sein, damit sie die Etablierung der Folgekultur nicht beeinträchtigen. Eigentlich sollte dies mit abfrierenden Gründüngungen gewährleistet sein. Die Realität sieht aber oft anders aus.
Die Frostempfindlichkeit variiert je nach Art innerhalb der Gründüngung: Guizotia, Buchweizen und Sorghum sind sehr empfindlich und erfrieren oft um den Nullpunkt. Ölrettich, Phacelia und Sommerwicken können die immer milder werdenden Winter bei uns besser überstehen, besonders, wenn sie jung einwintern.
Um sicheres Abfrieren zu gewährleisten, sollte die Mischung der Gründüngung überprüft werden. Ein früherer Saatzeitpunkt kann helfen, da ältere Pflanzen frostempfindlicher sind. Wenn gewisse Arten in der Gründüngung trotzdem nicht abfrieren, können während einer Frostperiode die gefrorenen Pflanzen am Morgen gewalzt werden, damit sie geschädigt werden und absterben.