Ist ein Vertrag für Pensionspferde sinnvoll?

Daniela Fischer: Zweifellos. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, muss jeder belegen, was er behauptet. Daher sind schriftliche Verträge aus Beweisgründen sehr ratsam. Damit kann klar bewiesen werden, welcher Preis und zum Beispiel, welche Aufgabenteilung zwischen den Parteien vereinbart wurde.

In einem Vertrag gibt es auch die Möglichkeit, die Haftung (soweit gesetzlich zulässig) auszuschliessen. Das kann für den Pensionsstallbesitzer zentral sein.

Worauf müssen Stallbetreiber besonders achten?

Der Stallbetreiber hat die (gesetzliche) Pflicht das Pferd sicher aufzubewahren. Dazu gehört auch die Zurverfügungstellung von ausreichendem und artgerechten Futter, frischem Wasser, geeignetem und sauberen Einstreu auf den Liegeflächen sowie bei Bedarf auch die Sicherstellung der medizinischen Versorgung.

Auch kann der Stallbetreiber unter Umständen für von Pensionspferden verursachte Schäden haftpflichtig werden, wenn etwa das Pferd auf der Weide nicht korrekt eingezäunt wurde.

Was muss oder soll der Stallbetreiber tun, wenn sich Besitzer nicht an Tierschutzgesetze halten?

Am besten suchen Sie zuerst das Gespräch über die Missstände. Wenn sich keine Änderung einstellt, empfehle ich aus Beweisgründen eine schriftliche Abmahnung per Einschreiben. Darin halten Sie die Beobachtungen fest und fordern die Betroffenen zur sofortigen Unterlassung auf.

Je nachdem, wie gravierend die Beobachtungen sind, muss zwangsläufig parallel dazu eine Meldung an die Polizei und das zuständige Veterinäramt erfolgen.

Wie beeinflusst die Entscheidung «Nutztier-Heimtier» den Alltag des Halters?

Für ein Heimtier muss kein Behandlungsjournal geführt werden und es kann eine breitere Palette an Medikamenten eingesetzt werden. Bei den Nutztieren sind die zulässigen Medikamente eingeschränkt. Das Behandlungsjournal ist zwingend, damit das Tier geschlachtet werden kann. Die gesetzliche Grundlage ist Art. 15 der Tierarzneimittel-Verordnung.

Daher sollten Sie als Stallbetreiber wissen, welche Pferde Nutztiere sind und wo sich das Behandlungsjournal befindet.

Wann haftet ein Stallbetreiber und wann ein Halter?

Das hängt von der Art des Schadensereignisses und vielen Einzelfaktoren ab. Wenn sich zum Beispiel ein Pferd in der Box an einem hervorstehenden Nagel verletzt, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit der Stallbesitzer haftbar sein. Erleidet ein Pferd von einem anderen im Offenstall eine Schlagverletzung, dürfte in der Regel keine Haftung des Stallbesitzers resultieren. Wer bei vom Pferd angerichteten Schäden haftet, ist im Einzelfall zu beurteilen.

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